Knappschaft Kliniken mit neuem Kaufmännischen Direktor /> Morbi-RSA Versorgungsdaten: Ausgleichsjahr 2016 verfügbar />

MDK-Reformgesetz: Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung - hcb/RWI-Gutachten vorgestellt mydrg.de





scatter_plot

MDK-Reformgesetz: Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung - hcb/RWI-Gutachten vorgestellt

MDK-Reformgesetz: Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung - hcb/RWI-Gutachten vorgestellt (VdEK, PDF, 660 kB).



Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert die Politik auf, bei den geplanten Reformen der Krankenhausabrechnungsprüfung nachzubessern. Zentrale Vorhaben im Entwurf des MDK-Reformgesetzes würden das Ziel verfehlen und nicht dazu beitragen, die Qualität der Krankenhausrechnungen zu erhöhen bzw. die Rechnungsprüfung durch die Kassen zu optimieren. Zudem drohen der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) durch die Reform im kommenden Jahr Mehrausgaben von
1,2 Milliarden Euro. Diese Gelder fehlen dann für die Versorgung der
Versicherten. Die Ersatzkassen stellten konkrete Forderungen für eine
effiziente und effektive Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung vor. Die
Institute for Health Care Business GmbH (hcb)/RWI (RWI consult) präsentierten
zudem ein Gutachten, das der vdek in Auftrag gegeben hatte und das den
Reformbedarf bei der Krankenhausabrechnungsprüfung deutlich aufzeigt.

Positiv: MDK-Reformgesetz ermöglicht Strukturprüfungen

„Es ist gut, dass die Politik die Krankenhausabrechnungsprüfung reformieren
will und ein langjähriges Konfliktthema zwischen Kliniken und Kassen angeht.
Die Stoßrichtung des Gesetzes stimmt und einige der geplanten Maßnahmen sind
durchaus sinnvoll. So soll die Einhaltung von Strukturmerkmalen begutachtet
werden. Das begrüßen wir sehr. Doch andere, zentrale Regelungen sind
ineffektiv, würden unnötige Mehrkosten erzeugen oder viele Streitfälle vor
Gericht nach sich ziehen. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachjustieren“,
sagte Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende.

Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter Gesundheit am RWI und Geschäftsführer der hcb,
erklärte: „Wir beobachten immer mehr Rechnungsprüfungen, eine Verdopplung ihrer
Zahl seit 2008. Die handelnden Akteure, einschließlich der MDK, sind inzwischen
überlastet. Eine Reform ist daher unbedingt geboten. Unser Gutachten macht dazu
Vorschläge, darunter ein Scoring-Modell, ähnlich wie es auch der Gesetzgeber
vorsieht.“

Nachbesserung an drei Stellen im Gesetz nötig

Die Ersatzkassen stellten drei Forderungen zur Nachbesserung an der MDK-Reform
auf:

Keine gesetzliche Höchstgrenze für Rechnungsprüfungen: Es ist aus Sicht der
Ersatzkassen nicht hinnehmbar, dass die Politik den Krankenkassen vorschreiben
will, wie viele Rechnungen sie maximal prüfen dürfen. Das gilt insbesondere für
die geplante Höchstgrenze von 10 Prozent im kommenden Jahr. Durch diese
Regelung würden den Kassen rund 1,2 Milliarden Euro an Mehrkosten entstehen.
Die drei geplanten Höchst-Quoten ab 2021 (5, 10 oder 15 Prozent, je nach
Qualität der Rechnungen einer Klinik) sind als Richtwert sinnvoll. Die Kassen
müssen aber weiterhin die Möglichkeit haben, auch mehr zu prüfen, wenn dies
angezeigt ist.

Sanktionszahlungen - Ausnahmeregelungen und Deckelung streichen: Das
MDK-Reformgesetz sieht erstmals finanzielle Sanktionen für Falschabrechnungen
vor, was begrüßenswert ist. Nicht nachzuvollziehen ist, warum lediglich
Kliniken mit schlechter und besonders schlechter Qualität sanktioniert werden
sollen (Aufschlag von 25 Prozent bzw. 50 Prozent der Differenz zwischen
gestelltem und korrektem Rechnungsbetrag.) Auch Kliniken mit relativ guter
Rechnungsqualität müssen für fehlerhafte Rechnungen sanktioniert werden;
denkbar wären zum Beispiel 12,5 Prozent. Die geplante Deckelung der
Sanktionszahlungen bei 1.500 Euro lehnen die Ersatzkassen entschieden ab. Dies
würde die Wirkung von Sanktionszahlungen erheblich schwächen – gerade bei hohen
Rechnungsbeträgen und größeren Abweichungen vom korrekten Rechnungswert.

Kein Aufrechnungsverbot für Kassen: Bislang können Krankenkassen etwaige
Rückforderungen mit offenen Rechnungen der Kliniken aufrechnen. Diese
Möglichkeit soll ab 2020 entfallen. Damit droht eine erhebliche Zunahme an
Klagefällen vor den Sozialgerichten, da den Krankenkassen bei Rückforderungen
nur noch die Möglichkeit zu klagen bleibt. Die Aufrechnung der Forderungen muss
daher weiterhin möglich sein.

Ulrike Elsner: „Bessert der Gesetzgeber an diesen drei Punkten nach, kann eine
sinnvolle Reform gelingen.“

Pressekontakt:

Tobias Kurfer, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1250, E-Mail: tobias.kurfer@vdek.com

Pressemitteilung zum Download
Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der
Krankenhausabrechnungsprüfung – hcb/RWI-Gutachten vorgestellt
Deckblatt Gesprächspartner
Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Techniker
Kranbkenkasse
Statement: Die Reform bringt in der jetzigen Fassung Mehrausgaben von 1,2
Milliarden Euro ohne Gegenwert für die Versorgung
Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstandes der DAK-Gesundheit
Statement zum vdek-Pressegespräch "Krankenhausabrechnungsprüfung im Alltag"
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
Statement zum Streitfeld "Krankenhausabrechnungen"
vdek-MDK Gutachten - Langfassung
Reformvorschläge für die Krankenhausabrechnung und MDK-Abrechnungsprüfung
vdek-MDK Gutachten - Kurzfassung
Reformvorschläge für die Krankenhausabrechnung und MDK-Abrechnungsprüfung

Quelle: VdEK, 08.10.2019

« Knappschaft Kliniken mit neuem Kaufmännischen Direktor | MDK-Reformgesetz: Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung - hcb/RWI-Gutachten vorgestellt | Morbi-RSA Versorgungsdaten: Ausgleichsjahr 2016 verfügbar »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige