Report Pflege und digitale Technik 2020 /> Krankenwohl statt Kommerzialisierung: Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert Umkehr im Gesundheitswesen />

Az. L 11 KR 516/19: Die postoperative akute pulmonale Insuffizienz sei mit J95.2 zu kodieren, sofern es sich nicht um eine routinemäßige Sauerstoffinsufflation auf der Intensivstation handelt mydrg.de





account_balance

Az. L 11 KR 516/19: Die postoperative akute pulmonale Insuffizienz sei mit J95.2 zu kodieren, sofern es sich nicht um eine routinemäßige Sauerstoffinsufflation auf der Intensivstation handelt

Az. L 11 KR 516/19: Die postoperative akute pulmonale Insuffizienz sei mit J95.2 zu kodieren, sofern es sich nicht um eine routinemäßige Sauerstoffinsufflation auf der Intensivstation handelt (Urteilsbegründung).

« Report Pflege und digitale Technik 2020 | Az. L 11 KR 516/19: Die postoperative akute pulmonale Insuffizienz sei mit J95.2 zu kodieren, sofern es sich nicht um eine routinemäßige Sauerstoffinsufflation auf der Intensivstation handelt | Krankenwohl statt Kommerzialisierung: Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert Umkehr im Gesundheitswesen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige