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DEKV: Entlassmanagement stärken - MDK-Reformgesetz ist eine große Enttäuschung

DEKV: MDK-Reformgesetz ist eine große Enttäuschung (Pressemitteilung).



Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) abschließend beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) Christoph Radbruch: Auf den letzten Metern ist das MDK-Reformgesetz für
die evangelischen Krankenhäuser eine große Enttäuschung: Die Änderungsanträge
der Koalitionsfraktionen haben das ursprüngliche Ziel, die Krankenhäuser durch
bessere und unabhängigere Prüfungen von einem ressourcenintensiven Prüfaufwand
zu befreien, auf den Kopf gestellt. Völlig unverständlich sind die Sanktionen
von mindestens 300 Euro und maximal zehn Prozent vom Differenzbetrag zwischen
der ursprünglichen und der geminderten Abrechnung. Diese Strafgebühren sind
künftig von den Krankenhäusern zu leisten, wenn eine MDK-Prüfung eine
Rechnungskürzung feststellt.

Völlig außer Acht lässt diese restriktive Regelung, dass zwischen 60 und 70
Prozent der Rechnungskürzungen auf Verweildauerkürzungen zurückzuführen sind.
Allein 22 Prozent der MDK-Prüffälle gelten der oberen Grenzverweildauer.
Betroffen sind häufig Patienten, bei denen zwar die medizinische Versorgung
abgeschlossen, eine Entlassung aus dem Krankenhaus in vielen Fällen aber aus
ethischer Sicht nicht vertretbar ist. Eine nahtlose Überleitung in eine
Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim oder – bei nicht heilbaren,
lebensbedrohenden Erkrankungen – in ein Hospiz ist aufgrund mangelnder
Kapazitäten häufig nicht möglich. Das finanzielle Risiko für den verlängerten
Krankenhausaufenthalt und eine verantwortungsbewusste Betreuung besonders
schutzbedürftiger Patientengruppen tragen die Krankenhäuser. Und nun soll
dieses patientenzentrierte verantwortungsbewusste Verhalten auch noch zu
Strafzahlungen führen. Die evangelischen Krankenhäuser sind überzeugt: Eine
gemeinsame Verantwortung für die Patientenversorgung sieht völlig anders aus.

Diese Regelung setzt definitiv keinen Rahmen für ein faires partnerschaftliches
Miteinander. Weitsichtiger wäre, die Verweildauerprüfung bei der Berechnung der
Quote der korrekten Abrechnungen nicht miteinzubeziehen. Stattdessen sollte der
schrittweise Aufbau von Kapazitäten im nachstationären Bereich entschieden
vorangetrieben und das Entlassmanagement gestärkt werden. Dadurch würde ein
verlängerter Krankenhausaufenthalt gar nicht erst notwendig.“

Quelle: Pressemitteilung, 08.11.2019

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