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Digitalisierung geht bisher an Leistungserbringern vorbei

Digitalisierung geht bisher an Leistungserbringern vorbei (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Gro#223;krankenhäuser).



DVG noch ohne Wirkung auf die Versorgung Großkrankenhäuser als Schaltzentrale einer vernetzten digitalen Versorgungslandschaft Finanzierung bleibt ungelöst Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) präsentiert sich der
Gesundheitsminister als Vorreiter eines neuen Zeitalters in der
Gesundheitsversorgung. Leider fehlt es in dem Gesetzeswerk an Grundlagen für
eine echte Digitalisierungswelle in der deutschen Krankenversorgung. Die
dringend benötigten Regelungen für die elektronische Patientenakte (ePA) werden
vertagt und gleichzeitig wird die Zukunft der Patientensteuerung zunächst
einseitig den Krankenkassen überlassen.

Die AKG ist überzeugt: Eine gezielte Digitalisierungsstrategie für die
Leistungserbringer hätte das Zeug für eine nachhaltige Verbesserung der
medizinischen Versorgung in Deutschland. Diese Chance muss, mit weiteren
gesetzgeberischen Initiativen, genutzt werden.

Immerhin trägt der „Health Innovation Hub (hih)“ des Gesundheitsministers
tatsächlich dazu bei, dass erstmals systematisch und frei von
Partikularinteressen digitale Versorgungsprozesse diskutiert werden. „Die AKG
erkennt darin die einmalige Chance, dass die Leistungserbringer endlich nicht
mehr einzeln mit den großen IT-Herstellern in mühseliger Kleinarbeit über
sinnvolle Schnittstellen und Datenstrukturen für eine echte Digitalisierung der
Versorgung verhandeln müssen, betont der AKG-Geschäftsführer, Helmut Schüttig,
nach einem intensiven Austausch mit dem Vertreter des hih. „Dafür braucht es
jedoch schnellstmöglich weitere gesetzliche Grundlagen und eine langfristige
Digitalisierungsstrategie, die neben dem Datenaustausch auch eine moderne
digitale Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg im Fokus hat“, fasst
Schüttig die Erwartung der versammelten Digitalisierungsexperten der
AKG-Kliniken an den Gesetzgeber zusammen.

DVG ohne Wirkung auf die Versorgung

Das DVG ist aus Sicht der AKG absolut zu begrüßen, im Hinblick auf die
Digitalisierung der Versorgung jedoch nur ein erster Schritt. Die dort
adressierten digitalen Gesundheitsanwendungen sind vielfach schon heute
verfügbar und werden von den Patienten in eigener Verantwortung genutzt.
Anwendungen mit relevanten medizinischen Informationen sind von dem
vorgesehenen „Fast-Track“ zur Zulassung bisher ausgeschlossen. Dabei sind die
Krankenhäuser einer wachsenden Datenflut ausgesetzt, die aufgrund mangelnder
Schnittstellen, datenschutzrechtlicher Unklarheiten, haftungsrechtlichen
Regelungslücken und fehlender prozessualer Verankerung kaum genutzt werden
können. Auch das vorliegende Gesetz lässt die Leistungserbringer bei der
Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen alleine. Vielmehr werden den
Krankenkassen weitreichende Möglichkeiten für eine gezielte Patientensteuerung
über die Nutzung von Daten, die Bereitstellung von digitalen
Gesundheitsanwendungen und die Beteiligung an neuen Geschäftsfeldern eröffnet.
Die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen zu einem
Forschungsdatenzentrum ist ein dringend überfälliger Schritt. Hier wird jedoch
auch deutlich, wie weit das Gesetz von einem echten Meilenstein in der
Digitalisierung des Gesundheitswesens entfernt ist: Eine Digitalisierung der
Versorgung und alle damit verbundenen Anwendungsfelder bis hin zur künstlichen
Intelligenz benötigen strukturierte medizinische Daten. Diese sind jedoch nur
bei den Leistungserbringern vorhanden.

Großkrankenhäuser Mittelpunkt einer digitalen Versorgungsstruktur

Die AKG-Kliniken erkennen darin ihre hohe Verantwortung für die Digitalisierung
der Gesundheitsversorgung. Neue Geschäftsmodelle, intelligente Systeme und eine
langfristige Begleitung und fachliche Steuerung der Patienten bauen auf der
traditionellen Versorgungsrolle der kommunalen Großkrankenhäuser auf. Hier
laufen die Versorgungsprozesse in den Regionen zusammen, hier liegen die
größten zusammenhängenden Datenstrukturen (vielfach von Geburt bis zum Tod) und
hier besteht ein hoher Vertrauensvorschuss der Bevölkerung für einen
verantwortungsvollen Umgang mit den sensiblen Informationen.

„Gemeinsam entwickeln unsere Mitglieder in engem interdisziplinärem Austausch
einheitliche Grundlagen für eine nachhaltige Digitalisierung über die eigenen
Strukturen hinweg“, erklärt Dr. Matthias Bracht den kürzlich angestoßenen
Prozess innerhalb der AKG. „Dabei sollen auch neue Geschäftsmodelle entwickelt
und ein enger Schulterschluss mit anderen Leistungserbringern und den
Krankenkassen gelebt werden“, so Bracht weiter. „Einige unserer Mitglieder sind
hier echte Vorreiter“, verweist Dr. Bracht auf die überregional bekannten
Erfolgsprojekte in Berlin oder Braunschweig.

Finanzierungsproblem bleibt ungelöst

Neben einer langfristigen Strategie und zukunftsgerichteten gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Datenschutz, Haftungsrecht und Sozialrecht braucht es auch
einer grundlegenden Lösung für das Finanzierungsproblem.

Wenngleich viele digitale Investitionen wertvolle Prozessinnovationen mit sich
bringen, handelt es sich im ersten Schritt um Investitionen in eine digitale
Infrastruktur. Hier haben die deutschen Krankenhäuser, bedingt durch die
fehlende Investitionsfinanzierung der Länder einen großen Nachholbedarf. Ein
sehr unterschiedlicher Umgang mit verfügbaren Finanzmitteln in den Ländern
führt bereits heute zu einem divergierenden Entwicklungsstand.
Gleichzeitig ist der Wettbewerb zwischen den großen IT-Herstellern für Arzt-
bzw. Krankenhausinformationssysteme faktisch ausgeschaltet. Das Fehlen von
einheitlichen Standards und grenzüberschreitender Interoperabilität hat
maßgeblich zur Bildung von Insellösungen beigetragen. Ohne einen
gesetzgeberischen Eingriff zur Offenlegung von Schnittstellen sind hier kaum
nachhaltige Innovationen zu erwarten.
Damit die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Treiber der
Digitalisierung werden können, braucht es auch hier die notwendigen
gesetzlichen Klarstellungen bzw. Freiheiten oder sozialrechtliche
Leistungsansprüche der Versicherten.

Hoffnungsschimmer geortet – Lichtblick muss noch folgen

„Mit der Einführung von sektorübergreifenden Telekonsilen legt der Gesetzgeber
einen sinnvollen Grundstein für eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung
über bestehende Sektoren hinweg“. „Auf dieser Basis müssen nun aber neue
Versorgungsmodelle rechtlich verankert werden, damit auch unsere Krankenhäuser
ihre Expertise sinnvoll in der ambulanten Versorgung einbringen können“, zeigt
Schüttig das bestehende Dilemma der Krankenhäuser mit den ersten digitalen
Lösungen an einem exemplarischen Beispiel auf.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser, 05.11.2019

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