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MDK-Rechnungskürzungen trotz ungesicherter Anschlussversorgung der Patienten und Entlassmanagement - Fallbeispiele mydrg.de





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MDK-Rechnungskürzungen trotz ungesicherter Anschlussversorgung der Patienten und Entlassmanagement - Fallbeispiele

Rechnungskürzungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), obwohl die Anschlussversorgung der Patienten nicht gesichert ist - Fallbeispiele (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft).



Beispiele aus baden-württembergischen Krankenhäusern, bei denen der verantwortungsbewusste Umgang mit den Patienten zu Rechnungskürzungen führte. Wenn das MDK-Reformgesetz wie geplant umgesetzt würde, müssten in solchen Fällen künftig zusätzlich auch noch Aufschlagszahlungen (10% vom Korrekturbetrag, mindestens aber 300 Euro) an die Krankenkassen bezahlt werden.
- Ein 84-jähriger alleinlebender Patient mit starken Schmerzen bei beidseitiger
Kniegelenksarthrose, Unterschenkelgeschwüren und venöser Insuffizienz wurde
schmerztherapeutisch und intravenös mit Antibiotika behandelt. Aufgrund starker
Bewegungseinschränkungen und Muskelinsuffizienz konnte bis kurz vor der
Entlassung nur eine „Mobilisation bis zum Bettrand“ erreicht werden.
Eine frühere Entlassung war damit nicht möglich. Vor einer denkbaren
Kurzzeitpflege wollte der Patient noch seine finanzielle Lage checken.
Nach weiterer Mobilisation wurde der Patient nach 27* Tagen zum frühestmöglichen
Termin in eine geriatrische Reha entlassen. Der MDK hat eine
frühere Entlassung (am 2. Weihnachtsfeiertag!) für möglich gehalten und strich
14 Tage und verwies auf die „Sicherstellung einer adäquaten pflegerischen
Versorgung“ durch den ambulanten
Bereich. Zugleich hielt aber auch der MDK eine stationäre geriatrische Reha für
erforderlich.
Klinikum Mittelbaden-Rastatt, Ansprechpartner: Dr. med. Andreas Eichenauer, T:
07222 389-2000


- Eine 94-jährige Patientin wurde aufgrund von Herzrhythmusstörungen
aufgenommen. Ihr wurde ein Herzschrittmacher implantiert. Bis zur Aufnahme ins
Krankenhaus hat sich die Patientin mit
geringer Unterstützung eines Pflegedienstes selbst versorgt. Da eine direkte
Entlassung nach Hause wegen des reduzierten Allgemeinzustands nicht möglich
war, wurde eine geriatrische Rehabilitation angestrebt. Ein geriatrischer
Reha-Platz stand zum Zeitpunkt der geplanten Entlassung noch
nicht zur Verfügung. Der MDK hat eine frühere Entlassung dennoch für möglich
gehalten und
letztlich 5 Tage gestrichen (- 1.473 €).
SLK-Kliniken Heilbronn, Ansprechpartner: Mathias Burkhardt, T: 07131 49-40502


- Ein 83-jähriger Patient wird aufgrund einer Gastroenteritis aufgenommen. Bis
dato lebt der Patient mit seinem Sohn zu Hause. Die Versorgung war zum
Zeitpunkt des stationären Aufenthalts
nicht mehr voll gewährleistet, so dass die Entlassung in ein betreutes Wohnen
mit integriertem
Pflegedienst angestrebt wurde. Der Platz war zum Zeitpunkt der geplanten
Entlassung noch nicht
verfügbar. Der MDK hat eine frühere Entlassung für möglich gehalten und zwei
Tage gestrichen
(- 593 €).
SLK-Kliniken Heilbronn, Ansprechpartner: Mathias Burkhardt, T: 07131 49-40502


- Ein alkoholkranker, dementer 79-jähriger verwahrloster Patient im Delir
musste umfangreich –
teilweise auch auf der Intensivstation - behandelt werden (medikamentöse
Delirtherapie, Magenund Darmspiegelungen wegen Blutungen). Es wurde eine
Eilbetreuung beantragt und gerichtlich
später eine geschlossene Unterbringung beschlossen. Der Patient wurde nach 57*
Tagen in eine
geeignete Pflegeeinrichtung entlassen. Der MDK hat die frühere Entlassung des
Patienten in seine
vermüllte Wohnung für möglich gehalten und 29 Tage gestrichen.
Kliniken des Landkreises Lörrach, Ansprechpartner: Marion Steger, T: 07621
416-8341
2
- Eine 83-jährige Patientin mit ausgeprägter Austrocknung, stark erniedrigten
Natriumwerten,
deutlich erhöhten Nierenwerten und in einer „Infektsituation“. Die Patientin
wird nach 20* Tagen
in eine geriatrische Reha entlassen. Der MDK hielt eine frühere Entlassung für
möglich und strich
6 Tage mit dem Verweis auf „ambulante Diagnostik und Therapie“ und die
„Gewährleistung adäquater pflegerischer Versorgung“.
RKH-Ludwigsburg, Ansprechpartner: Alexander Tsongas, 07141 99-60060


- Ein 78-jähriger Patient mit Leberzirrhose, akutem Nierenversagen, Verdacht
auf Rippenbruch,
Blutarmut, „Infektsituation“, Liegetrauma und in „desolatem hygienischen
Zustand“. Behandlung:
Infusionsbehandlung, Antibiotika, Bauchwasser abpunktiert. Die Verlegung in
eine stationäre
Pflegeeinrichtung wird seitens des Betreuers abgelehnt. Entlassung nach 35*
Tagen in eine geriatrische Reha. Der MDK hielt eine frühere Entlassung mit
Verweis auf die Gewährleistung adäquater
pflegerischer Versorgung für möglich und strich 15 Tage.
RKH-Ludwigsburg, Ansprechpartner: Alexander Tsongas, 07141 99-60060


- Eine 77-Jährige Patientin wurde an einer Bauchwandhernie operiert. Aufgrund
ihrer persistierenden Knieschmerzen erfolgte eine Röntgenaufnahme. Hier zeigte
sich eine Patellaquerfraktur
(Bruch der Kniescheibe), die operiert werden musste. Die Patientin wurde nach
9* Tagen entlassen. Der MDK hat 6 Tage gestrichen (strittig davon: 5 Tage) und
damit letztlich unterstellt, eine
Patientin mit einem operationsbedürftigen Befund könne ohne weitere Diagnostik
und Behandlung einfach so entlassen werden.
Klinikum Mittelbaden, Ansprechpartner: Dr. med. Andreas Eichenauer, T: 07222
389-2000


- Eine 74-jährige Patientin musste aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bei
wahnhaftem Erleben mit Fremd- und Selbstgefährdung in der häuslichen Umgebung
wiederholt auf einer geschlossen geführten gerontopsychiatrischen Station
behandelt werden (insgesamt über 100 Tage). Hinzukommende körperliche
Beschwerden wie eine plötzlich auftretende Fehlregulation des
Blutdrucks und eine extreme Atemnot mussten zwischenzeitlich in einem anderen
Krankenhaus
behandelt werden. Anschließend wurde die Patientin auf der
gerontopsychiatrischen Station weiterbehandelt. Hier wurde die Medikation
umgestellt und so ein Rückgang der wahnhaften Symptomatik erreicht. Eine
beginnende demenzielle Erkrankung wurde ebenfalls medikamentös behandelt. Bei
fehlender Krankheitseinsicht wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.
Eine
Rückkehr in die eigene Wohnung war aufgrund von Streitigkeiten mit einem dort
wohnenden Familienmitglied nicht möglich. Daher wurde ein Platz im betreuten
Wohnen gesucht und die Patientin sobald als möglich dorthin entlassen. Der MDK
strich 24 Tage und verwies auf eine „ambulante medizinische Behandlung“ und
„Kurzzeitpflege“.
Vinzenz von Paul Hospital gGmbH, Ansprechpartner Thomas Brobeil, T: 0741
241-2200

*Aufnahme- und Entlasstag wurden zusammen als ein Tag gezählt.

Diese Liste wird laufend aktualisiert und auf der Homepage der BWKG bereitgestellt.

Quelle: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, 21.11.2019

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