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Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung: Frühestmögliche Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur

Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung: Frühestmögliche Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin Vorgaben für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur (Oberschenkelhalsbruch) beschlossen. Mit verbindlichen Standards zu Struktur, Personal und Verfahrensabläufen soll vor allem sichergestellt werden, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten künftig in der Regel
innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme oder nach Auftreten eines
Inhouse-​Sturzes operiert werden können, sofern ihr Allgemeinzustand dies
zulässt. Eine frühzeitige Operation ist für die Heilungschancen ein
wesentliches Kriterium.

Seit Jahren zeigt die im Auftrag des G-BA erstellte Bundesauswertung der
externen stationären Qualitätssicherung („Qualitätsreport“) des Instituts für
Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Qualitätsmängel
beim Indikator „Präoperative Verweildauer bei der Versorgung einer
hüftgelenknahen Femurfraktur“. Das IQTIG stellt hier bundesweit einen
besonderen Handlungsbedarf fest. Der G-BA trägt diesem Umstand mit der
Erstfassung seiner Richtlinie zu Mindestanforderungen an die Struktur-​ und
Prozessqualität der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur Rechnung.

Das IQTIG gibt auf seiner Website zur aktuellen Bundesauswertung folgende
Informationen zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:

„Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des
Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur bezeichnet.
Diese Brüche sind meist unfallbedingt. Hüftgelenknahe Femurfrakturen sind eine
typische und häufige Verletzung älterer Menschen. Gründe dafür sind die meist
im Alter abnehmende Festigkeit der Knochensubstanz, Knochenschwund
(Osteoporose) und gleichzeitig eine zunehmende Bewegungsunsicherheit. Von den
jährlich etwa 120.000 Brüchen entfallen ca. 80 Prozent auf Menschen, die 70
Jahre und älter sind. Bei der operativen Behandlung einer hüftgelenknahen
Femurfraktur unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Methoden: einer
hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) und einer hüftkopfersetzenden
(endoprothetischen) Methode. Ziel ist bei beiden Verfahren eine möglichst
schnelle und komplikationslose Wiederherstellung der Mobilität und der
körperlichen Belastbarkeit der Patienten. Gerade für ältere Menschen ist die
schnelle Genesung sehr wichtig, weil sonst ein Verlust der Selbstständigkeit
bis hin zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit eintreten kann.“

Wesentliche Inhalte der Richtlinie
Mindestanforderungen an die Prozessqualität, Standard Operating Procedures
(SOP)
Krankenhäuser, die künftig die Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
anbieten wollen, sind verpflichtet, unverzüglich nach Aufnahme einer Patientin
oder eines Patienten mit einer entsprechenden Diagnose die weitere Versorgung
zu planen. Ziel ist es, dass die operative Versorgung in der Regel innerhalb
von 24 Stunden nach Aufnahme oder Auftreten eines Inhouse-​Sturzes erfolgt,
sofern es der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten zulässt.
Krankenhausinterne Standardabläufe sollen dabei helfen, den typischen
Hindernissen, die einer operativen Versorgung der Patientin oder des Patienten
innerhalb von 24 Stunden erfahrungsgemäß oftmals entgegenstehen, zu begegnen.
Die neue Richtlinie sieht deshalb vor, dass von den Krankenhäusern
verbindliche, interdisziplinär abgestimmte, schriftliche und jederzeit
verfügbare Standardabläufe (Standard Operating Procedures – SOP) einzuführen
sind. Die SOP müssen dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entsprechen.
Krankenhäuser müssen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit
einer hüftgelenknahen Femurfraktur mindestens SOP zu folgenden Situationen und
Entscheidungsbedarfen vorhalten:

SOP „Besondere Situationen der Einwilligungsfähigkeit“
SOP „Perioperative Planung: Priorisierung von Eingriffen, Planung von
OP-​Kapazitäten, Planung von OP-​Teams“
SOP „Operationsverfahren“
SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“
SOP „Patientenorientiertes Blutmanagement (PBM)“
SOP „Ortho-​geriatrische Zusammenarbeit für Patienten mit positivem
geriatrischen Screening“
SOP „Physiotherapeutische Maßnahmen“
Nachweisverfahren, Folgen der Nichteinhaltung der Mindestanforderungen und
Dokumentationspflichten
Krankenhäuser müssen standortbezogen nachweisen, ob sie die
Mindestanforderungen der Richtlinie – einschließlich der ggf. zum Zeitpunkt des
Nachweises vorliegenden Abweichungen – erfüllen. Der Nachweis hat
stichtagsbezogen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den
Ersatzkassen zu erfolgen. Kann ein Krankenhaus einzelne Mindestanforderungen
länger als 48 Stunden nicht einhalten, muss dies den Landesverbänden der
Krankenkassen und den Ersatzkassen unverzüglich angezeigt werden. Wenn die
Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, darf die Versorgung von Patienten
mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur in der Einrichtung über die Diagnostik
und Erstversorgung hinaus nicht erfolgen. Ein Krankenhaus, das die
Mindestanforderungen nicht erfüllt, hat keinen Vergütungsanspruch.

Strukturabfrage, Evaluation, Inkrafttreten der Richtlinie
Der G-BA wird sich mit Hilfe einer jährlichen Strukturabfrage einen Überblick
über die Erfüllung der Mindestanforderungen in den einzelnen
Krankenhausstandorten verschaffen.

Der G-BA beauftragt das IQTIG, die Auswirkungen dieser Richtlinie sowie die
Erreichung der Ziele qualitativ und quantitativ jährlich über einen Zeitraum
von 5 Jahren zu evaluieren. Gegenstand der Evaluation sind darüber hinaus die
Anwendung der SOP in den Krankenhäusern sowie die Untersuchung der
Fragestellung ob, wie viele und warum Leistungen in Krankenhäusern erbracht
worden sind, obwohl die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für
Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 22.11.2019

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