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Anhörung zum Gesetzentwurf des GKV-FKG

Anhörung zum Gesetzentwurf des GKV-FKG (VsEK).



Mit dem im Gesetzentwurf für ein Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vorliegenden Paket zur Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ist der Bundesregierung ein gutes, ausgewogenes Gesamtpaket gelungen. Dies attestiert das Bündnis aus dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), dem BKK Dachverband und dem IKK e.V. im Vorfeld
der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch.
Mit dem vorgesehenen Maßnahmenbündel ist es endlich möglich, ein Gleichgewicht
im Zuweisungssystem der GKV herzustellen. Deshalb darf das Paket auf keinen
Fall aufgeschnürt werden. Dies fordern vdek, BKK DV und IKK e.V. auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz.

Wettbewerbliche Verwerfungen beenden
Für die drei Kassenarten, die zusammen 60,4 Prozent bzw. 44,1 Millionen
Versicherte in der GKV versorgen, ist es essentiell, dass sich die „Schere“
zwischen Morbi-RSA-Zuweisungen und Ausgaben zur Versorgung des Versicherten
zügig schließt und damit die massive wettbewerbliche Benachteiligung beendet
wird. Die „Schere“ führt dazu, dass das Geld nicht da ankommt, wo es für die
Versicherten benötigt wird. Aktuell nehmen die wettbewerblichen Verwerfungen
innerhalb der GKV sogar weiter zu. Der RSA-Jahresschlussausgleich 2018
bescheinigte gerade erst einen neuen Höhepunkt der Verwerfungen. Stärker als je
zuvor wird ein Großteil der Krankenkassen durch die bestehenden Regelungen des
Morbi-RSA benachteiligt.

Daher begrüßen die Bündnispartner die Zielsetzung des GKV-FKG, den Wettbewerb
zwischen den Krankenkassen fairer und manipulationssicher zu gestalten.

Manipulationsbremse zwingend notwendig
Das Gesetz sieht die Einführung eines Vollmodells vor. „Zur Flankierung ist es
zwingend nötig, die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA zu stärken“ betont
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die im Gesetzentwurf vorgesehene
Manipulationsbremse im RSA-Jahresausgleich ist ein geeignetes
Präventionsinstrument, um mit auffälligen Morbiditätsgruppen umzugehen. Die
laufend vorgesehene Wirkungsanalyse durch den wissenschaftlichen Beirat beim
BVA wird ebenfalls begrüßt. Zudem sollen jegliche Kodieranreize in Verträgen
zur besonderen Versorgung von Versicherten ausgeschlossen werden. Elsner:

„Die Einführung von Kodierrichtlinien im Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TVSG) war ein erster wichtiger Schritt. Dem müssen nun zwingend weitere
folgen.“

Die Bündnispartner halten die Einzelmaßnahmen zur Stärkung der
Manipulationsresistenz des Morbi-RSA gerade mit Blick auf die Einführung des
Vollmodells für konsequent und unverzichtbar. Das Maßnahmenpaket in seiner
Gesamtheit wird nach Ansicht von vdek, BKK DV und IKK e.V. dafür sorgen, dass
weiterhin eine hochwertige gesundheitliche Versorgung in den Regionen
sichergestellt werden kann.

Regionalkomponente sorgt für regional faire Wettbewerbsbedingungen
Mit der Einführung einer Regionalkomponente werden endlich regional faire
Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen, ohne Geld aus der
Versorgung abzuziehen. „Kein heute bestehender Versorgungsvertrag verliert
durch die Regionalkomponente seine Wirkung. Im Gegenteil, die Krankenkassen
haben weiterhin großes Interesse, regional starke und auf ihre Versicherten
individuell bezogene Versorgung anzubieten“, betont Elsner.

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen und Einführung eines Risikopools
richtig
Im Zusammenspiel erachten vdek, BKK DV und IKK e.V. darüber hinaus die
Streichung der Erwerbsminderungsgruppen sowie der zugehörigen Zuschläge und die
Einführung eines Risikopools zur besseren Finanzierung teurer Therapien und
Behandlungen im Morbi-RSA-Gesamtpaket für folgerichtig. „Die Sonderzuschläge
der Erwerbsminderungsrentner sind ein Relikt aus dem alten RSA. Es wird Zeit,
diese endlich zu streichen. Sie sind im aktuellen morbiditätsorientieren RSA
überflüssig geworden. Durch die Streichung wird auch endlich eine faire und
gleiche Behandlung von Versicherten mit gleicher Erkrankung geschaffen und vor
allem: Die freiwerdenden Gelder fließen künftig stärker dorthin, wo sie für die
Versorgung aller Patienten, unabhängig vom Erwerbsminderungsstatus, gebraucht
werden“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Zielführend sei auch
die Einführung des Risikopools. „Gemindert werden damit die außerordentlichen
finanziellen Belastungen einzelner Krankenkassen, die teure Hochkostenfälle wie
Bluter versorgen. Unkalkulierbare Risiken in der Finanzierung werden gemildert,
Zwangsfusionen oder gar Insolvenzen können verhindert werden. Innovationen
werden finanzierbar. Zudem federt der Risikopool hochpreisige Arzneimittel und
Krankenhausbehandlungen ab, die der Morbi-RSA nicht richtig abbilden kann.“

Präventionsmaßnahmen belohnen
Die Einführung einer Präventionskomponente ist für die drei Kassenarten
ebenfalls wichtiger Bestandteil des Pakets. „Präventionsmaßnahmen der Kassen
werden aktuell nicht nur nicht belohnt, sie erweisen sich für die Kassen als
Minusgeschäft“, weiß Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V. Bisher zahlt sich
die Diagnose einer Krankheit stärker für die Kassen aus als ihre Vermeidung.
Das liegt daran, dass im Morbi-RSA Ausgabensteigerungen aufgrund zunehmender
Morbidität größtenteils durch steigende Zuweisungen ausgeglichen werden.
Mittel, die die Krankenkassen in die Prävention investieren, sind dagegen
bisher nicht ausgleichfähig. „Mit der neuen Vorsorgepauschale werden nun erste
Anreize gesetzt, in die Gesundheit von Versicherten zu investieren, indem
finanziellen Hemmnisse für Präventionsbemühungen verringert werden“, sagt
Hohnl.

Selbstverwaltung im GKV-Spitzenverband wird geschwächt
Wesentlichen Änderungsbedarf beim GKV-FKG sehen vdek, BKK DV und IKK e.V.
allerdings noch bei den Regelungen zur Neuorganisation der Strukturen des
GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). „Die Reduzierung der Mitgliederzahl des
Verwaltungsrates auf 40 Teilnehmer muss korrigiert werden“, erklärt Hohnl. „In
der geplanten Form ist keine adäquate Abbildung der Mitgliedskassen gemäß ihrer
Versichertenproporze realisierbar.“ Ebenfalls wird die angedachte Einsetzung
eines Lenkungsgremiums abgelehnt. „Das neue Gremium höhlt den
Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates empfindlich aus und schränkt darüber
hinaus die Entscheidungskompetenz des Vorstands ein“, so der IKK e.V.
Geschäftsführer. „Angesichts von über 100 Arbeitsgruppen mit Kassenbeteiligung
kann nicht von einem Informationsdefizit die Rede sein.“

Quelle: VsEK, 16.12.2019

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