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Az. L 4 KR 136/18: Dokumentation entsprechend der Empfehlung der DKG und der Spitzenverbände der GKV sei für die Kodierung des abrechnungsrelevanten OPS 8-987.11 ausreichend

Az. L 4 KR 136/18: Dokumentation entsprechend der Empfehlung der DKG und der Spitzenverbände der GKV sei für die Kodierung des abrechnungsrelevanten OPS 8-987.11 ausreichend - Die Prozedur habe nicht den Zweck, die Sicherstellung der Einhaltung der Maßgaben der Hygiene im Krankenhaus zu belegen (Urteilsbegründung).

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