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Bayerns Gesundheitsministerin kritisiert Strafzahlungen für Krankenhäuser bei gekürzten Rechnungen - Rückkehr zu ursprünglicher Fassung des MDK-Reformgesetzes gefordert

Bayerns Gesundheitsministerin kritisiert Strafzahlungen für Krankenhäuser bei gekürzten Rechnungen - Rückkehr zu ursprünglicher Fassung des MDK-Reformgesetzes gefordert (Bayerische Staatsregierung).



Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat Teile des jüngst vom Bundestag beschlossenen Reformgesetzes für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) scharf kritisiert. Huml betonte am Freitag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in
München: "Durch das Gesetz sollten eigentlich Streitigkeiten zwischen Kassen
und Krankenhäusern über die hochkomplexen Abrechnungen vermieden werden. Die
vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen zu Strafzahlungen für
Krankenhäuser wird aber dazu führen, dass es künftig Auseinandersetzungen auch
bei vergleichsweise geringen Rechnungskürzungen geben wird."

Dem MDK-Reformgesetz zufolge müssten die Krankenhäuser künftig ab der ersten
beanstandeten Abrechnung neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und
dem geminderten Rechnungsbetrag einen nach oben nicht gedeckelten "Aufschlag"
von zehn Prozent dieses Differenzbetrages an die Krankenkassen zahlen -
mindestens jedoch 300 Euro pro Fall.

Die Ministerin unterstrich: "Diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
vorgenommene Änderung geht einseitig zu Lasten der Krankenhäuser. Ich lehne die
vom Bundestag in das MDK-Reformgesetz eingebrachte Verschärfung ab. Stattdessen
sollte zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ursprünglich
eingebrachten Regelung zurückgekehrt werden."

Dieser Regelung zufolge hätten Krankenhäuser je nach Anteil der unbeanstandeten
Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften
Schlussrechnungen neben der Rückzahlung der Differenz zwischen dem
ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen "Aufschlag" in Höhe
von 25 bis 50 Prozent zu zahlen, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Fall. Huml
betonte: "Weil aktuelle Daten zur Ermittlung dieses Anteils fehlen und die
Regelung deshalb für das Jahr 2020 nicht umsetzbar ist, muss für das Jahr 2020
eine Sonderregelung für den von den Krankenhäusern zu entrichtenden Aufschlag
getroffen werden."

Mit Blick auf eine mögliche Klagewelle wegen des MDK-Reformgesetzes, das nun ab
dem 1. Januar 2020 bei Abrechnungsstreitigkeiten einen zwingenden
Erörterungstermin vor Klageerhebung vorsieht, riet die Ministerin zur
Gelassenheit. Huml fügte hinzu: "Ich teile die Rechtsauffassung des
Bundesgesundheitsministeriums, dass diese Neuregelung nur zukünftige Fälle
betrifft. Dennoch wäre eine dahingehende gesetzgeberische Klarstellung
wünschenswert."

Die Ministerin verwies zugleich darauf, dass es in Bayern eine leistungsfähige
und dichte Krankenhausstruktur für die Versorgung der Patientinnen und
Patienten gibt. Sie fügte hinzu: "Zwar finden auch in der bayerischen
Krankenhauslandschaft erhebliche Veränderungen statt - und der
Anpassungsprozess wird weitergehen. Ungeachtet dessen will ich aber keine rein
zentrale Krankenhauslandschaft, sondern ein flächendeckendes Netz einander
ergänzender Einrichtungen. Ziel ist ein maßvoller Ausgleich zwischen
Wohnortnähe, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Krankenhausplanung
wollen wir stets konkrete, funktionierende Lösungen für die individuelle
Situation vor Ort erreichen."

Huml unterstrich: "Wie kaum ein anderes Land investiert Bayern gemeinsam mit
den Kommunen so umfangreich und nachhaltig in seine Krankenhäuser. Seit Beginn
der staatlichen Krankenhausförderung im Jahr 1972 haben wir bereits über 23
Milliarden Euro für Investitionen in Krankenhäuser aufgebracht. Um den
Investitionsspielraum noch weiter zu erhöhen, hat der Landtag im vergangenen
Jahr beschlossen, den jährlichen Etat für die Förderung der Krankenhäuser
gemeinsam mit den Kommunen um 140 Millionen Euro auf 643 Millionen Euro
anzuheben. Das zeigt, welchen Stellenwert die Krankenhausversorgung in Bayern
für die Staatsregierung hat."

Quelle: Bayerische Staatsregierung, 13.12.2019

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