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GKV-FKG: Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten

GKV-FKG: Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten - Kassenchef könne sich absolut nicht vorstellen, dass "Ärzte für ein paar Euro bewusst Diagnosen manipulieren und ihre Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie sind"... (AOK Bundesverband).



Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind. Mit dem Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb (GKV-FKG) sollen Verträge
zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als
Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig
erklärt werden. "Trotz aller Warnungen und Proteste sind die problematischen
Regelungen auch in der jüngsten Fassung des Gesetzentwurfes enthalten. Sie
greifen drastisch in die Gestaltung bestehender, aber auch künftiger
Versorgungsverträge ein", sagt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender
von MEDI GENO Deutschland und Vertreter der Allianz Deutscher Ärzteverbände in
einem gemeinsamen Pressegespräch mit der AOK. "Es besteht die Gefahr, dass
besonders innovative Versorgungskonzepte künftig schlicht unmöglich gemacht
werden."

Die Ärzteverbände teilten das Anliegen des Gesetzgebers, dass es für Ärzte
keine gesonderte Vergütung für die Dokumentation spezifischer Diagnosen ohne
entsprechenden Leistungsbezug geben dürfe. Mit den geplanten Änderungen schieße
der Gesetzgeber aber deutlich über das Ziel hinaus: "Hier wird das Kind mit dem
Bade ausgeschüttet", so Baumgärtner. "Wenn ein Versorgungsvertrag mit den
Krankenkassen eine zielgenaue und adäquate Behandlung der Patienten erreichen
soll, brauchen wir auch weiterhin die Möglichkeit, dass in diesen Verträgen die
Diagnosen möglichst genau beschrieben werden."

Die AOK schließt sich der Forderung der Ärzte an: "Vergütungen für Leistungen,
die aus medizinischen Gründen nur für Patientengruppen mit bestimmten
Krankheiten vereinbart werden, sollten weiter zulässig sein", sagt der
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Wenn der Text des
GKV-FKG an dieser Stelle nicht geändert werde, seien zahlreiche regionale
Versorgungsverträge gefährdet, die die AOK in den letzten Jahren mit ihren
ärztlichen Vertragspartnern entwickelt und erfolgreich umgesetzt habe. Als
Beispiele nennt er ein Versorgungsprogramm der AOK Sachsen-Anhalt für Patienten
mit chronischen Nierenerkrankungen oder das Facharzt-Programm der AOK
Baden-Württemberg. Auch regionale Verträge für Patienten mit Lungenkrebs,
Diabetischem Fußsyndrom oder mit psychischen Erkrankungen seien betroffen.

"Die genaue Definition der Diagnosen und der erforderlichen medizinischen
Maßnahmen sorgt dafür, dass eine faire und aufwandsgerechte Vergütung der
Ärztinnen und Ärzte vereinbart werden kann", betont Litsch. Er verwahre sich
gegen die Behauptung, dass Ärzte und Kassen diese Verträge nutzten, um
gemeinsam systematisch Patienten-Diagnosen zu manipulieren. "Diese Behauptung
ist bis heute nie belegt oder gerichtlich dingfest gemacht worden. Und ich kann
mir absolut nicht vorstellen, dass Ärzte für ein paar Euro bewusst Diagnosen
manipulieren und ihre Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie sind",
so Litsch. Auch die Bundesländer hätten in ihrer Stellungnahme zum GKV-FKG
Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen gefordert. "Sie sind in der
Gegenäußerung der Bundesregierung in Bausch und Bogen abgelehnt worden – mit
der Begründung, dass die Angabe von Diagnose in den Verträgen weiter möglich
sei. Das muss im Gesetzestext klargestellt werden", fordert Litsch.

Baumgärtner weist darauf hin, dass laut der Begründung zum Gesetzestext weiter
Vergütungen für bestimmte Krankheiten möglich sein sollen, sofern sie an die
Kapitel oder Obergruppengliederungen des internationalen Systems zur
Klassifizierung von Krankheiten (ICD) oder an einen "allgemeinen
Krankheitsbegriff" anknüpfen. "Diese scheinbare Entschärfung ist aber bei
näherer Betrachtung gar keine, weil sie nicht greift", kritisiert er und
verdeutlicht dies an einem Beispiel: "Wenn man in einen Vertrag zur Versorgung
von Diabetikern nur die ICD-Obergruppe Diabetes mellitus hineinschreiben darf,
dann bleibt völlig unklar, welche Form des Diabetes gemeint ist. Denn unter
diese Obergruppe fallen sowohl Diabetes mellitus Typ 1 als auch Diabetes
mellitus Typ 2. Das sind zwei völlig unterschiedliche Krankheiten, die
verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Patientengruppen betreffen",
so Baumgärtner. Er warnt vor einem "versorgungspolitischen Rückschritt" durch
die geplanten Änderungen: "Wir appellieren an den Gesetzgeber, die notwendigen
Innovationspotenziale und Gestaltungsspielräume für eine evidenzbasierte
Versorgungs- und Vertragsgestaltung zum Wohle der Patienten zu erhalten und
weiter zu stärken."

In einer Resolution hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände schon Anfang
September gegen ein Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen als
Voraussetzung für Leistungsvergütungen ausgesprochen. Initiatoren der
Resolution sind der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), die Gemeinschaft
Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI GENO Deutschland,
der NAV-Virchow-Bund sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).
Unterstützt wird sie zudem vom Bundesverband Niedergelassener Kardiologen
(BNK), vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie vom
Deutschen Hausärzteverband.

(Gemeinsame Pressemitteilung der Allianz Deutscher Ärzteverbände und des
AOK-Bundesverbandes)

Quelle: AOK Bundesverband, 11.12.2019

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