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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Deutscher Pflegerat begrüßt Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Deutscher Pflegerat begrüßt Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System (Pressemitteilung).



Entwicklung/Etablierung eines Personalbemessungsinstruments muss damit verbunden sein Für den Deutschen Pflegerat e. V. (DPR) als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens ist die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System und die zukünftige Finanzierung der Pflege über ein
krankenhausindividuelles Pflegebudget der richtige Weg, um dem weiteren
Stellenabbau entgegenzuwirken.

Verbunden werden müsse dies allerdings zwingend mit der Entwicklung eines
Pflegepersonalbemessungsinstruments. Der DPR hat in einer interdisziplinären
Arbeitsgruppe hierzu in einem ersten Schritt konzeptionelle Vorarbeiten
geleistet, um ein entsprechendes Bemessungsinstrument zur Bestimmung des
Pflegepersonalbedarfs zu entwickeln. Dieses soll pflegebedarfsbezogen die
Funktion der PPR weiterentwickeln („PPR 2.0").

Der vom Gesetzgeber formulierte Auftrag, die Prozedurenschlüssel zu benennen,
die nach Einführung des Pflegebudgets nicht mehr benötigt werden, muss
konsequent umgesetzt werden. Das erklärte Ziel, Dokumentationsaufwand zu
reduzieren und somit Pflegekräfte zu entlasten, ist u. a. über die Streichung
der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) zu erreichen.

Der PKMS war und ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und
stellt keinen Qualitätsindikator dar. Die Herausnahme des PKMS aus den
Prozedurenschlüsseln würde den Kolleginnen und Kollegen in der direkten Pflege
und den Patientinnen und Patienten zugutekommen, da mehr Zeit für die Pflege am
Bett zur Verfügung steht und die wertvolle Arbeitszeit der Pflegekräfte nicht
patientenfern in einem „bürokratischen Überbau" vergeudet wird.

Quelle: Pressemitteilung, 07.12.2019

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