B 1 KR 4/19 R: Sind aufgrund der Regelungen über die Fallzusammenführung zwei Krankenhausaufenthalte zusammenzufassen, sind die Rechnungen zu stornieren
B 1 KR 4/19 R: Sind aufgrund der Regelungen über die Fallzusammenführung zwei Krankenhausaufenthalte zusammenzufassen, sind die Rechnungen zu stornieren (Medizinrecht RA Mohr).
A04A - B 1 KR 3/19 R - B 1 KR 4/19 R - DRG-Recht - Fallzusammenführung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausrecht - sachlich-rechnerische Richtigkeit - Sozialgericht - Stammzelltransplantation - Urteil - URL