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Gesundheitsminister: Zukunft sichern - Krankenhausfinanzierung reformieren, für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung

Gesundheitsminister: Zukunft sichern - Krankenhausfinanzierung reformieren, für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung (Landesportal Schleswig-Holstein).



Auf Einladung von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg findet heute (28.01.,19 Uhr) die Veranstaltung Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin statt. Mehr als 200 Gäste, darunter Abgeordnete des Bundestages,
Beteiligte aus dem Gesundheitsbereich und aus der Politik, haben sich
angemeldet. Im Vorfeld tagt am Dienstag erstmalig die Länderarbeitsgruppe zur
Reform der Krankenhausfinanzierung in Berlin auf Abteilungsleiterebene.

Minister Garg eröffnet die Veranstaltung am Abend und betont: „Um eine
flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, brauchen
wir eine grundlegende Reform der Vergütung.“ Durch ökonomische Fehlanreize des
derzeitigen Abrechnungssystems über Pauschalen pro Patientin und Patient und
mehrfache Korrekturen sei ein hochkomplexes System entstanden. Dies werde nicht
dauerhaft in der Lage sein, die Versorgung zu gewährleisten. „Daher müssen wir
jetzt handeln und die noch vorhandenen politischen Gestaltungsmöglichkeiten
nutzen“, so Garg.

Garg hatte zur Gesundheitsministerkonferenz Mitte 2019 einen Antrag zur Reform
der Krankenhausfinanzierung eingebracht, der in einen umfassenden Beschluss
aller Länder einging. Die Länder setzten damit die heute tagende Arbeitsgruppe
ein.

„Die Entwicklung der Klinikstrukturen darf nicht von der Erlössituation
abhängen – sie muss vor allem Versorgungsnotwendigkeiten folgen“ betont Garg.
Eine Reform des Vergütungssystems sollte nach dem von Garg auf der
Veranstaltung vorgestellten Vorschlag folgende Punkte beinhalten:

Durch eine Basisfinanzierung muss die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung
auf dem Land und in den Städten mit ihren spezifischen Vorhaltekosten
(inklusive Personalkosten) sichergestellt werden.
Diese Basisfinanzierung ergänzt zukünftig die leistungsbezogene Abrechnung
(„DRGs“ oder Fallpauschalen).
Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse müssen für eine bestmögliche,
hochwertige Patientenversorgung in ihrer Vergütung gestärkt werden und mit
verbindlichen Vorgaben für die Mindestausstattung sowie Mindestfallzahlen
versehen werden.
Grundlage für eine Planung des Versorgungsauftrages einzelner Krankenhäuser
müssen Leistungs-, Bedarfs- und Qualitätsmerkmale sein. Nicht allein die Größe
eines Krankenhauses, sondern seine Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung
muss für die Höhe der Basisfinanzierung und damit der Finanzierung der
spezifischen Vorhaltekosten maßgeblich sein.
Die Planungsbehörden der Länder müssen in ihrer krankenhausplanerischen
Entscheidungskompetenz rechtlich gestärkt werden. Im Bundesrecht ist eine
Länderöffnungsklausel zu implementieren, die es ermöglicht, regionalspezifische
und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen und neue
Versorgungsmodelle zu erproben.
Die zunehmenden Anforderungen an die Krankenhäuser zur Verzahnung von
ambulanter und stationärer Versorgung im Sinne einer sektorenübergreifenden
Versorgung müssen bereits im Vergütungssystem berücksichtigt werden.
Auf der Veranstaltung wird sich Garg mit Expertinnen und Experten zu dem
Vorstoß im Rahmen einer Podiumsdiskussion austauschen. Angekündigt sind Ulrike
Elsner, Vorstandsvorsitzende Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Dr. Gerald
Gaß, Präsident Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Dr. med. Michael A.
Weber, Präsident Verband leitender Krankenhausärzte e.V.(VLK), Sabine Holtorf,
Pflegedirektorin Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH und Prof. Heinz
Lohmann, Gesundheitsunternehmer.

Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen an die Arbeitsgruppe der Länder
rückgekoppelt werden, die die Eckpunkte eines Reformvorschlages erarbeitet.

Anlage: Diskussionspapier Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung
reformieren

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes
Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431
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Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein, 28.01.2020

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