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bvitg fordert klare Kompetenzen und Zuständigkeiten für die digitale Vernetzung in der Notfallversorgung

bvitg fordert klare Kompetenzen und Zuständigkeiten für die digitale Vernetzung in der Notfallversorgung (Pressemitteilung).



Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Reform der Notfallversorgung bundesweit einheitliche Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID) und eine federführende Rolle der gematik in diesem Kontext. Bei Notfällen
wie etwa einem Herzinfarkt kann es mitunter lebensentscheidend
sein, ob und wie schnell behandlungsrelevante Daten übermittelt und zur
Verfügung gestellt werden können. Mit einer Reform der Notfallversorgung will
das Bundesgesundheitsministerium deshalb alle beteiligten Akteure wie
Sanitäterinnen und Sanitäter, Krankenhäuser sowie die geplanten integrierten
Notfallzentren (INZ) über die Telematikinfrastruktur besser digital vernetzen
und so die sektorübergreifende Versorgung stärken.

Voraussetzungen für eine umfassende Vernetzung
In seiner Stellungnahme begrüßt der bvitg diesen Ansatz, betont aber
gleichzeitig, dass es hierfür eine einheitliche Struktur und Vorgaben zur
Erhebung und Übermittlung von Notfalldaten aus der vorklinischen Erstbehandlung
in die jeweiligen Systeme braucht, also beispielsweise vom Rettungswagen in das
IT-System des behandelnden Krankenhauses. Bisher existieren keine bundesweit
strukturierten Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID),
da das Rettungswesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer
fällt. Speziell im Bereich Vernetzung müsste darüber hinaus geregelt werden,
wie die einzelnen Akteure an die Telematikinfrastruktur angebunden werden
sollen.

„Entscheidend sind klar zugeordnete Kompetenzen und Zuständigkeiten“, betont
Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Hierfür kommt in unseren Augen nur
die gematik in ihrer Rolle als zentrales Kompetenzzentrum für das digitale
Gesundheitswesen infrage. Sie sollte entweder federführend oder koordinierend
die Projekte vorantreiben, um die Funktionalität und Interoperabilität zu
gewährleisten.“

Weitere Fragmentierungen vermeiden
In seiner Stellungnahme warnt der bvitg vor einer kleinteiligen
Aufgabenzuordnung bei der Vernetzung im Gesundheitswesen. Aktuell entwickelt
eine Vielzahl an Institutionen digitale Anwendungen und Vorgaben. Hierbei ist
selten gewährleistet, dass Lösungen zueinander kompatibel sind, wodurch Systeme
schwieriger zu entwickeln sind und die Anforderungen der Anwenderinnen und
Anwender meist nicht im Mittelpunkt stehen.

„Wir plädieren für einen ganzheitlichen Ansatz und technische Vorgaben aus
einem Guss. Die gematik sollte als zentrale Stelle der digitalen Vernetzung
gestärkt werden und Spezifikationen erstellen, die für eine vernetzte
Versorgung relevant sind. Bei der Entwicklung ist es ratsam, die inhaltlich
zuständigen öffentlichen Stellen und die Industrie zu beteiligen. Die
Einführung des Arztinformationssystems (AIS), das Verfahren zur
Krebsfrüherkennung sowie zur Dialyse sind einige Beispiele, wo ein
koordinierter Ansatz wertvoll gewesen wäre.“, so Zilch.

Quelle: Pressemitteilung, 12.02.2020

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