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KKVD-Stellungnahme: Notfallreform eignet sich nicht für Schnellschüsse

KKVD-Stellungnahme: Notfallreform eignet sich nicht für Schnellschüsse (Katholischer Krankenhausverband Deutschlands).



Am 17. Februar 2020 findet im Bundesministerium für Gesundheit eine Anhörung von Verbänden zur Reform der Notfallversorgung statt. Dazu erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: Die Reform der Notfallversorgung eignet sich nicht für Schnellschüsse. Daher sollten in einem ersten Schritt
die Gemeinsamen Notfall-Leitstellen (GNL) eingeführt und deren Wirkung auf die Patientenwege ausgewertet werden. Studien
zeigen, dass die einheitliche Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
und eine digital gestützte Ersteinschätzung zu einer deutlichen Entlastung der
Kliniknotaufnahmen führen können. Erst mit dem Wissen, wie die GNL in der
Praxis wirken, kann in einem zweiten Schritt beraten werden, ob neue Strukturen
an Klinikstandorten überhaupt nötig sind.

Schon heute gibt es mehr als 700 Portalpraxen oder ähnliche Kooperationsmodelle
zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Sie bewähren sich in der Praxis
und sind an den Versorgungsbedarf in der jeweiligen Region angepasst. Diese von
unten gewachsenen Strukturen sollten nicht leichtfertig durch im Berliner
Politiklabor entwickelte Integrierte Notfallzentren (INZ) verdrängt werden.

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Ausgestaltung von Integrierten
Notfallzentren wirft viele Probleme auf. Sie verfolgt keinen
sektorenübergreifenden Ansatz, sondern schafft neue Schnittstellen und
Organisationsübergänge. Nicht praxistauglich ist zudem, dass die fachliche
Leitung der INZ alleine bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen soll,
während die Kliniken aber wirtschaftlich in der Pflicht und rechtlich in der
Haftung bleiben.“

Gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) sowie der Caritas
Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) hat der Katholische Krankenhausverband
Deutschlands (kkvd) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgelegt. Sie ist
hier abrufbar als Download im PDF-Format

Quelle: KKVD, 10.02.2020

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