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Landesbasisfallwert 2020 für Hessen auf 3.654,15 Euro geeint

Landesbasisfallwert 2020 für Hessen auf 3.654,15 Euro geeint (VdEK).



Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für 2020 in Höhe von 3.654,15 Euro geeinigt. Zum 01.02.2020 wurde dieser vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen genehmigt. Dadurch werden den hessischen
Krankenhäusern in diesem Jahr insgesamt knapp 130 Mio. Euro mehr für die
Versorgung der Patienten zur Verfügung gestellt als im vergangenen Jahr.

Mitentscheidend für die diesjährigen Verhandlungen war die gesetzliche Vorgabe,
ab 2020 die anteiligen Kosten für den Pflegebereich über ein separates
krankenhausindividuelles Pflegebudget zu vergüten und sie deshalb aus dem LBFW
herauszulösen.

„Durch die Einigung erhalten die Krankenhäuser in Hessen Planungssicherheit und
können die Versorgung der Patienten in Hessen weiter auf hohem Niveau
garantieren“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der LBFW wird seit 2005 jährlich zwischen der HKG einerseits und den
Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen andererseits
gemäß § 18 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgehandelt. Er dient als
Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen (ohne
psychosomatische und psychiatrische Leistungen) und wird jeweils mit einer
Kennzahl für den Schweregrad der Behandlung multipliziert. Für 2020 ergibt sich
unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Vorgaben ein Landesbudget für
stationäre Leistungen in Höhe von 4,26 Mrd. Euro.

Quelle: VdEK, 03.02.2020

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