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Reformschwerpunkt Pflege: Pflegepersonaluntergrenzen und DRG-Pflege-Split mydrg.de





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Reformschwerpunkt Pflege: Pflegepersonaluntergrenzen und DRG-Pflege-Split

Reformschwerpunkt Pflege: Pflegepersonaluntergrenzen und DRG-Pflege-Split (Springer).



Im Bereich der Krankenhausversorgung ist der Bereich Pflege gleich zweifach Gegenstand zentraler Reformvorhaben des Gesetzgebers: Zum ersten gelten seit 2019 für ausgewählte Krankenhausbereiche verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen, zum zweiten werden ab dem Budgetjahr 2020 die
Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und in Form eines
Pflegebudgets nach dem Selbstkostendeckungsprinzip refinanziert. [...]

Der Artikel stellt dar, dass Pflegepersonaluntergrenzen ein sinnvoller Beitrag zum
Patientenschutz sind, und plädiert dafür, Untergrenzen mittelfristig für alle
Stationen festzulegen. Kritisch hingegen wird der sogenannte DRG-Pflege-Split
(auch „Pflexit“) gesehen. Diese Maßnahme dürfte dazu beitragen, dass
Pflegekräfte wegen der vollen Refinanzierung der Kosten wieder vermehrt
pflegeferne Tätigkeiten ausüben. Zur Ablösung des Selbstkostendeckungsprinzips
werden Alternativen zur Bestimmung des Pflegebudgets diskutiert. Diese bedürfen
einer Erfassungssystematik für Pflegebedarf und Pflegeleistungen. Gleiches gilt
für die Pflegepersonaluntergrenzen, die bislang ohne Berücksichtigung des
individuellen Pflegebedarfes der Patienten festgesetzt werden. [...]

Quelle: Springer, 11.02.2020

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