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Asklepios zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand mydrg.de





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Asklepios zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand

Asklepios zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand (Pressemitteilung).



Geplanter Schutzschirm verkennt Realität im Gesundheitssystem Hohe Belastung der Corona-Krise wird Krankenhäuser überfordern und zu Insolvenzen führen Minister Spahn knickt gegenüber dirigistischen Krankenkassen ein Bürokratie für Minister Spahn offenbar wichtiger als Menschenleben Mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich
der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser bricht der Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn sein persönliches Versprechen und das der Bundesregierung, die auch in
Krankenhäusern tätigen Ärztinnen/Ärzte und Pflegerinnen/Pfleger in der akuten
Corona-Krise umfassend zu schützen und zu entlasten. „Es ist komplett
unverständlich, dass der Bundesgesundheitsminister in der historischen Krise
nicht alles daransetzt, das Gesundheitssystem in Deutschland sturmfest zu
machen. Die Krankenhäuser brauchen dringend umfassende finanzielle
Unterstützung und Sicherheit, um so viele Menschenleben wie möglich während der
bevorstehenden Hochphase der Corona-Pandemie retten zu können. Stattdessen
knickt Herr Spahn gegenüber dem Bürokratiewahn der Krankenkassen ein. Mit dem
aktuellen Gesetzentwurf sind Kurzarbeit, Massenentlassungen und Insolvenzen in
vielen Krankenhäusern unabwendbar“, sagte Kai Hankeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf versagt darin, die Zahlungsfähigkeit der
Krankenhäuser und Rehakliniken in dieser historischen Krise für das deutsche
Gesundheitssystem zu sichern. Dieser Gesetzentwurf verhindert de facto, dass
die Krankenhäuser die jetzt zwingend notwendigen Schritte zum Schutz der
Bevölkerung einleiten können. Im Gegenteil werden zahlreiche
Gesundheitseinrichtungen absehbar in Finanznot geraten, Kurzarbeit anordnen und
Mitarbeiter entlassen müssen. Der Gesetzentwurf riskiert damit die Gesundheit
und das Leben von sehr vielen Menschen, die an Corona erkranken werden, aber
auch von den vielen Menschen, die ja auch weiterhin ihr Krankenhaus benötigen.

„Der Minister feiert eine große symbolische Zahl, die in der Realität aber
nicht mehr als ein leeres Versprechen ist und über den Spitzenausgleich am
Jahresende auch wieder abgeschöpft wird. Die Krankenhäuser tun aktuell noch
alles in ihrer Kraft stehende, um zusätzliche Intensivbetten aufzubauen. Aber
wie viele Mitarbeiter werden die Stationen betreiben, wenn die Kliniken sie
nicht bezahlen können?“, so Hankeln weiter. „Es ist ein Skandal, dass der
Minister die pragmatischen Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und
unbürokratischen Hilfe einfach zur Seite geschoben hat. Mit diesen Vorschlägen
hätten die Krankenhäuser zumindest eine Chance gehabt, im Sinne der betroffenen
Corona-Patienten und aller Patienten das System in der akuten Krise aufrecht zu
erhalten. Herr Spahn, wie erklären Sie es der Bevölkerung, wenn es bald auch in
Deutschland zu italienischen Verhältnissen kommt?“

Zu allem Überdruss ignoriert das vorliegende Gesetz die Lebenswirklichkeit im
Gesundheitssystem vollständig: Es wird unterstellt, dass bei den Krankenhäusern
und den Krankenkassen die Verwaltungen derzeit Akkord arbeiten, um alles
einzeln bürokratisch abzurechnen. Schon heute ist aber Home-Office die Regel
bzw. auf Kostenträgerseite so gut wie gar nicht möglich, Ausgangssperren drohen
akut. Es ist schlicht keiner mehr da, der die Zahlungsfähigkeit der
Krankenhäuser in dem vorliegenden Modell sichern könnte.

Die wichtigsten Aspekte, die die Kliniken in akute Existenznöte bringen
werden:

1. Kein Ausgleich für den Mehraufwand für Verbrauchsmaterialien
Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge & Co. sind unbedingt
benötigte Materialien, um das Gesundheitssystem in der aktuellen Corona-Krise
am Laufen zu halten. Die Preise für überhaupt verfügbare Materialien auf den
Märkten explodieren derzeit - weit über die finanziellen Belastungsgrenzen der
Krankenhäuser hinaus. Das „Krankenhausentlastungsgesetz“ sieht aber keinerlei
Ausgleich und Unterstützung hierbei vor. Die Folge: Da ohne wichtige
Materialien kein Krankenhausbetrieb möglich ist, wird den Krankenhäusern schon
bald das Geld ausgehen.

2. Aufbau dringend benötigter Intensivkapazitäten wird grundlos verzögert
Der zwingend notwendige Aufbau weiterer Intensivkapazitäten, um schwerkranke
Corona-Patienten versorgen zu können, darf erst nach vorheriger Genehmigung des
jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Ein bürokratisches Verfahren, das nur Zeit
kostet – die wir in Deutschland nicht mehr haben! Jeder Tag, den wir vergeuden,
um Intensivkapazitäten aufzubauen, kann später Menschenleben kosten! Zudem
liegt der Pauschalbetrag pro Intensivbett laut Gesetzentwurf bei 30.000 EUR,
ein Betrag, der in keinster Weise die Kosten deckt! Die tatsächlichen Kosten
sind nach Beurteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft fast dreimal so
hoch. Die Folge: Der Aufbau von Intensivbetten verlangsamt sich deutlich oder
kann von den Krankenhäusern erst gar nicht geleistet werden!

3. Pauschalbeträge decken Erlösausfall bei weitem nicht
Die Krankenhäuser richten – wie man Herrn Spahn versprochen hat - derzeit alle
verfügbaren Kapazitäten auf die Behandlung von Corona-Patienten aus. Dafür
verschieben sie Operationen und Rehabilitationsaufenthalte, sagen Behandlungen
ab oder nehmen Patienten mit nicht lebensgefährlichen Krankheiten nicht auf.
Klares Ziel: So viele Corona-Patienten wie möglich behandeln zu können. Dafür
verzichten die Krankenhäuser auf hohe Einnahmen aus den abgesagten Behandlungen
etc. Das Krankenhausentlastungsgesetz soll diese Verluste ausgleichen, damit
die Kliniken nicht in wenigen Wochen in die Insolvenz rutschen. Der aktuelle
Gesetzentwurf wird die Pleite von Krankenhäusern aber nicht verhindern! Die
vorgesehenen Pauschalbeträge, um den Erlösausfall der Krankenhäuser
auszugleichen, liegen weit unter den tatsächlichen Kosten und Ausfällen.
Teilweise decken sie nicht einmal die Hälfte der Netto-Ausfälle. Sollte das
nicht angepasst werden, werden die Krankenhäuser sehr schnell in eine
Liquiditätskrise und damit die Insolvenz getrieben.

4. Unverhältnismäßige Bürokratie wird nicht ausgesetzt und schränkt
Versorgung ein!
Die Pflegepersonaluntergrenzen und alle GBA-Vorgaben sollen weiter Bestand
haben. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser einerseits Intensivkapazitäten
aufbauen sollen, diese aber aufgrund strikter Personalvorgaben und
Strukturprüfungen in der Realität gar nicht betreiben können. Schon vor der
Krise herrschte Pflegepersonalmangel – es ist völlig unrealistisch, anzunehmen,
diese Strukturvorgaben in einer Situation mit einer Corona-Patienten-Welle
zusätzlich zum Bedarf der normalen Akutbehandlungen gleichzeitig jederzeit
einhalten zu können. Konsequenz wäre die Schließung von Abteilungen mitten in
der Stunde der größten Not!

Auch die Dokumentationspflichten sollen auch in dieser Ausnahmesituation weiter
aufrechterhalten werden. In Deutschland müssen Ärzte rund 40 Prozent ihrer
Arbeitszeit mit dem Ausfüllen von Formularen etc. verbringen. In der aktuellen
Krise brauchen die Patienten aber keine Formulare, sondern jede medizinische
Behandlung, die irgendwie möglich ist.

5. Für die Corona-Krise dringend benötigte Reha-Kliniken nicht unter
Schutzschirm
Die Reha-Einrichtungen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherung
unseres Gesundheitssystems, wenn uns die Welle der Corona-Krise mit voller
Wucht treffen wird. Akutkrankenhäuser können diese Einrichtungen nutzen, um
Patienten zu verlegen und so den notwendigen Platz für Corona-Patienten zu
schaffen. In der aktuellen Gesetzesvorlage sollen allerdings die Länder
lediglich ausgewählte Reha-Einrichtungen unter den Schutzschirm nehmen können.
Alle anderen fallen unter den Tisch.

Somit gibt es keinen Schutzschirm für die Reha-Einrichtungen und es muss erst
ein bürokratischer, langer Prozess beschritten werden. Die Folge:
Reha-Einrichtung müssen Kurzarbeit anmelden, die Pflegekräfte stehen für die
Versorgung nicht mehr zur Verfügung und die Reha-Einrichtungen gehen insolvent.
Dieser Prozess geht ganz schnell binnen zwei Wochen. Die Reha-Einrichtungen
stehen dann auch nicht mehr als „Ersatzbank“ zur Verfügung. Das
Gesundheitssystem wird zusammenbrechen, da es keine Entlastung durch die
Reha-Häuser gibt.

6. Benachteiligung der Krankenhäuser führt zu Insolvenz-Welle
Für die Kassenärztliche Vereinigung und Pflege sind im aktuellen Gesetzentwurf
unbegrenzte Ausgleichzahlungen vorgesehen, die Krankenhäuser sind dagegen
gedeckelt. Die Akteure, die die Hauptlast in der Corona-Krise tragen und für
das Überleben der Menschen sorgen können, werden sehenden Auges in die
Insolvenz geschickt!

Quelle: Pressemitteilung, 21.03.2020

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