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Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der COVID-19-Behandlungen ist so nicht akzeptabel!

Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der COVID-19-Behandlungen ist so nicht akzeptabel! (DIVI).



Die Emotionen kochen extrem hoch: Deutschlands Intensiv- und Notfallmediziner arbeiten gerade mit ihren Teams bis zur Erschöpfung, räumen ganze Etagen der Krankenhäuser für COVID-19-Patienten leer, kaufen teures Material und Medikamente zum teilweise fünffachen Regelpreis – und haben gestern durch den Gesetzentwurf
zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser
erfahren, dass sie zum Großteil auf ihren Kosten sitzen bleiben sollen. „Der
Entwurf ist so definitiv nicht akzeptabel“, kommentiert Professor Uwe Janssens,
Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI). Seine große Enttäuschung ist spürbar: „Minister Spahn
hat sein Wort gegenüber den Kliniken gebrochen!“ Auch die Nachbesserungen des
Gesetzentwurfes, die bereits wenige Stunden nach Vorstellung der ersten Version
und unter heftigen Protesten der Krankenhausgesellschaften erfolgten, seien nur
ein Tropfen auf den heißen Stein. Die DIVI fordert deshalb gravierende
Änderungen!

Die Abrechnung medizinischer Leistungen ist in Deutschland von je her komplex
und kompliziert. Unbürokratische Hilfe in Zeiten von COVID-19 und einen
Rettungsschirm hatte Bundesgesundheitsminister Spahn im Vorfeld angekündigt –
davon ist im neuen Gesetz-entwurf nichts zu finden. „Wir haben in den Kliniken
einen riesigen Aufwand, der durch nichts gegenfinanziert werden soll“,
erläutert DIVI-Präsident Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und
Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

Rein rechnerisch kommt Janssens zum Beispiel für jedes neu errichtete
Intensivbett in seiner Klinik auf etwa 95.000 Euro, Tendenz steigend – da die
Preise für Medikamente und Schutzausrüstung aufgrund der hohen Nachfrage in die
Höhe schießen. „Der Minister wollte zunächst 30.000 Euro für diese Betten
zurückerstatten, in der Nachbesserung des Gesetzentwurfes bietet er jetzt
50.000 Euro für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit
Beatmungsmöglichkeit an“, so Janssens. Auf den restlichen Kosten bleiben die
Kliniken wohl sitzen.

Auch will der Bund die Länder in die Pflicht nehmen – eventuell sollen sie die
Mehrkosten begleichen. „Föderalismus pur“, kommentiert Janssens. „Wir brauchen
JETZT eine nachvollziehbare wie auch langfristig belastbare Zusage der
Kostendeckung durch die Politik!“

Niemand will sich bereichern – aber jeder möchte seine Rechnungen zahlen können
„Um eines klar zu stellen“, appelliert Janssens an die Politik, „niemand von
uns in der Klinik will sich in der aktuellen Situation bereichern. Wir sind
Ärzte – wir wollen helfen! Entsprechend möchten wir auch nicht darüber
nachdenken, ob unserer Klinik nach der Pandemie die Pleite droht!“ Denn das, so
Janssens, wäre dann für viele Häuser der finanzielle Ruin. Er erwarte von der
Regierung eine entsprechende Kompensation sämtlicher Kosten: Für Überstunden,
Intensivbetten, Beatmungsgeräte, Schutzausrüstung und Medikamente. Und zwar
unbürokratisch und unmittelbar!


Wie bekannt geworden ist, wird derzeit wohl an weiteren Änderungen des
Gesetzentwurfes gearbeitet. Sollten keine erheblichen Änderungen im dann neu zu
erwartenden Entwurf erkennbar sein, werde dies zu einem massiven
Vertrauensverlust in die Politik führen und mittel- wie langfristig erhebliche
Nachwirkungen haben, so Janssens. „Die Krankenhäuser dürfen jetzt nicht
alleingelassen werden!“

Konkret beobachtete Probleme des derzeitigen Gesetzentwurfes:
Mehrkosten aufgrund der Preisexplosion für Schutzausrüstung sind nicht
berücksichtigt (Preise vor und in der Krise: OP-Maske 3 Cent vs. 50 Cent bis 1
Euro; FFP2-Atemschutzmaske je nach Ausführung 11 bis 60 Cent vs. 7 bis 10 Euro)
Mehrverbrauch an Schutzkleidung wird nicht berücksichtigt
Entstehende Überstunden werden nicht berücksichtigt
Das Problem der Verlegung der Patienten in Altenheime, Kurzzeitpflege,
Reha-Einrichtungen wird nicht berücksichtigt
Der Medikamente-Engass und die explodierenden Preise sind nicht berücksichtigt
Was den Krankenhäusern
a) für jedes zusätzlich geschaffen Intensivbett und
b) für den Erlösausfall aufgrund der freigehaltenen Betten erstattet werden
soll, reicht nicht aus oder ist mit bürokratischen Hürden (§21 Abs.2 KHG)
belastet.
Die DIVI fordert deshalb:
einen pauschalen Ausgleich (Pauschalbetrag) für jedes neu geschaffene
Intensivbett zwischen 85.000 und 100.000 Euro, der unmittelbar nach Schaffung
einer zusätzlichen Intensivbetten-Kapazität ausgezahlt wird und
die Fortschreibung des Budgets von 2019 in 2020 (beziehungsweise 2018 in 2019,
sofern 2019 noch nicht verhandelt wurde)

Quelle: DIVI, 22.03.2020

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