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Kommunale Arbeitgeber wollen flächendeckend Möglichkeit zur Kurzarbeit

Kommunale Arbeitgeber wollen flächendeckend Möglichkeit zur Kurzarbeit / Bund soll Entgeltfortzahlungskosten übernehmen (Verband der kommunalen Arbeitgeber).



Anlässlich des heutigen Spitzengesprächs der Sozialpartner im Bundesarbeitsministerium appelliert die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bei den geplanten Regelungen zum Kurzarbeitergeld dringend auch die kommunalen
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.

„Vom Kurzarbeitergeld muss auch der öffentliche Dienst profitieren können.
Kommunale Arbeitgeber sind ebenfalls massiv von der aktuellen Krise betroffen.
Derzeitig können Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den
Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren.
Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir ändern wollen“, so
VKA-Präsident Ulrich Mädge. Betroffen hiervon sind beispielsweise Sparkassen,
Theater und Energieversorger.

Zudem fordert die VKA den Bund auf, die hohen Entgeltfortzahlungskosten, die
durch die erforderliche Betreuung von Kindern entstehen, zu übernehmen.

„Jedem muss klar sein, dass nicht allein die Arbeitgeber für Lösungen zuständig
sind und der Rahmen für zusätzliche finanzielle Belastungen begrenzt ist. Hier
ist der Bund gefordert. Aber auch Arbeitnehmer müssen ihren solidarischen
Beitrag in der Krise leisten, etwa indem sie zunächst Arbeitszeitguthaben oder
auch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren abbauen und, soweit möglich, mobil
arbeiten“, sagt VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.

Quelle: Verband der kommunalen Arbeitgeber, 18.03.2020

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