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Sondergutachten: Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie

Sondergutachten: Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie (Sachverständigenrat für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, PDF, 2,1 MB).



Die Ausbreitung des Corona-Virus hat die beginnende konjunkturelle Erholung gestoppt. Die deutsche Volkswirtschaft wird im Jahr 2020 deutlich schrumpfen. - Die wirtschaftliche Entwicklung hängt von Ausmaß und Dauer der gesundheitspolitischen Maßnahmen und der darauf folgenden Erholung ab. Hierzu
analysiert der Sachverständigenrat drei Szenarien.
- Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollten sich an fünf Kriterien
orientieren:
Gesundheit schützen, klar kommunizieren, Kapazitäten erhalten, Einkommen
stabilisieren und die Zeit gut nutzen.
Wiesbaden, 30.03.2020 – Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen
Auswirkungen der
Corona-Pandemie veröffentlicht der Sachverständigenrat heute ein
Sondergutachten, das er
am 23. März 2020 der Bundesregierung vorgelegt hat. „Wir gehen davon aus, dass
die
Corona-Pandemie die Weltwirtschaft stark beeinträchtigen wird“, sagt Lars P.
Feld, Vorsitzender des Sachverständigenrates. „Dabei ist die Unsicherheit über
die zukünftige Entwicklung aufgrund der außergewöhnlichen Situation und der
schwierigen Datenlage enorm.“
Wirtschaftliche Entwicklung
Für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 beschreibt das
Sondergutachten drei Szenarien. Sie unterscheiden sich darin, wie lange und in
welchem Ausmaß die
einschränkenden, gesundheitspolitischen Maßnahmen anhalten und wie schnell es
danach zu einer Erholung kommt. In allen drei Szenarien beendet die Ausbreitung
des
Corona-Virus die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung abrupt, sodass eine
Rezession
im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland nicht zu vermeiden sein wird. Im
Basisszenario erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2020 ein
jahresdurchschnittliches Wachstum
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von –2,8 %. Im Jahr 2021 könnte das BIP um 3,7
% steigen.
Im Basisszenario, dem nach aktuellen Informationen wahrscheinlichsten Szenario,
normalisiert sich die wirtschaftliche Lage über den Sommer wieder. Zum
Risikoszenario mit einem
Verlauf in Form eines ausgeprägteren V käme es etwa bei großflächigen
Produktionsstilllegungen oder länger andauernden gesundheitspolitischen
Maßnahmen. Aufgrund des stärkeren Einbruchs im ersten Halbjahr ergäbe sich in
diesem Szenario ein BIP-Wachstum im Jahr
2020 von –5,4 %. Im Jahr 2021 könnten Aufholeffekte dafür sorgen, dass das BIP
um 4,9 %
wächst, wozu insbesondere der hohe statistische Überhang beitragen würde.
Das Risikoszenario in Form eines langen U könnte eintreten, wenn die
gesundheitspolitischen Maßnahmen über den Sommer hinaus andauern und die
wirtschaftliche Erholung sich
erst im Jahr 2021 einstellt. Die getroffenen Politikmaßnahmen reichen dann
womöglich
nicht aus, tiefgreifende Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur zu
verhindern. Verschlechterte Finanzierungsbedingungen und eine verfestigte
Unsicherheit könnten zudem
Investitionen bremsen und zu Kaufzurückhaltung bei Haushalten führen. Das
Wachstum im
Jahr 2020 würde in einem solchen Szenario –4,5 % betragen. Im Jahr 2021 würde
die Wirtschaftsleistung mit 1,0 % nur sehr langsam wachsen.
Wirtschaftspolitische Maßnahmen
An erster Stelle steht der Schutz der Gesundheit und damit das Ziel, Erkrankte
gut zu versorgen und die Ausbreitung des Virus effektiv zu begrenzen. Dazu
sollten dem Gesundheitssystem hinreichende finanzielle Mittel zur Verfügung
gestellt werden und personelle
Reserven sowie Notkapazitäten aktiviert werden.
„Voraussetzung für eine Rückkehr auf den Wachstumskurs ist die Eindämmung der
Corona-Infektionen, sodass sich das soziale und wirtschaftliche Leben
normalisiert“, erläutert Lars P. Feld. „Eine klar kommunizierte
Normalisierungsstrategie kann die Erwartungen der Unternehmen und Haushalte
stabilisieren und die Unsicherheit verringern.“ Mit
einer solchen Strategie könnte die Politik ihre auf medizinischen und
epidemiologischen
Erkenntnissen basierenden Kriterien für die Rückführung der einschränkenden,
gesundheitspolitischen Maßnahmen offenlegen.
Eine klare Kommunikation trägt zudem zur Stabilisierung der Erwartungen auf den
Finanzmärkten bei. Senden die Mitgliedstaaten des Euro-Raums ein klares Signal,
bei Bedarf
zusätzliche fiskalische Ressourcen über bereits bestehende Instrumente wie den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ab sofort zur Verfügung zu stellen,
können sie die
Erwartungen auf den Finanzmärkten stabilisieren. Die Bedingungen dafür könnten
auf das
erforderliche Minimum für die spätere Rückführung der Schuldenquote reduziert
werden.
Die Europäische Zentralbank hat eine ausreichende Liquiditätsversorgung und
zusätzliche
Anleihekäufe zugesichert. In Verbindung mit dem ESM wäre sie in der Lage,
gezielt Anleihen einzelner Staaten im Rahmen von Outright Monetary Transactions
anzukaufen.
Die Politik kann die Erholung nach dem konjunkturellen Einbruch auf dreifache
Weise unterstützen: Erstens sollten unternehmerische Kapazitäten über den
Einbruch hinweg möglichst erhalten bleiben. Das Maßnahmenpaket der
Bundesregierung, mit dem Beschäftigte
und Unternehmen vor den Auswirkungen der Krise geschützt werden sollen, ist
deshalb zu
begrüßen und kommt zur richtigen Zeit. Es zielt darauf ab, den Einbruch der
Wirtschaftsleistung schnell und effektiv einzudämmen und einen stärkeren
Einbruch zu vermeiden.
Zweitens sollten die wirtschaftspolitischen Maßnahmen dazu beitragen, die
Einkommen zu
stabilisieren. Hierzu zählen die bewährten automatischen Stabilisatoren in
Deutschland sowie direkte Zuschüsse für besonders stark betroffene Haushalte
oder Selbständige. Nimmt
die Wirtschaft nach dem Ende der einschränkenden, gesundheitspolitischen
Maßnahmen
nicht rasch Fahrt auf, können fiskalische Nachfrageimpulse zu einer schnelleren
Erholung
beitragen. Solange die Einschränkungen wirtschaftlicher Aktivitäten andauern,
sind klassische konjunkturpolitische Maßnahmen allerdings wenig Erfolg
versprechend. Werden
diese jedoch für die Zeit nach den Einschränkungen angekündigt, könnten sie die
Erwartungen von Haushalten und Unternehmen positiv beeinflussen.
Drittens, sollte die Zeit, während der die gesundheitspolitischen Maßnahmen in
Kraft sind,
bestmöglich genutzt werden, um die Erholung und die langfristige
wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Beispielsweise könnten
Weiterbildungen über entsprechende Angebote und Anreize gefördert werden. In
der Bauwirtschaft könnten diejenigen Bauprojekte
priorisiert werden, die sich aufgrund aktuell geringerer Auslastung schneller
realisieren lassen. Die Einschränkungen machen zudem Fortschritte bei der
Digitalisierung für Unternehmen und öffentliche Verwaltung unabdinglich.
Das Sondergutachten mit dem Titel „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts
der Corona-Pandemie“ veröffentlicht der Sachverständigenrat gemäß §6 des
Gesetzes über die Bildung eines
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Gremium der
wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er wurde im Jahr 1963 gegründet
und besteht üblicherweise aus fünf Mitgliedern.
Bis zwei neue Mitglieder von der Bundesregierung berufen werden, sind es
aktuell die folgenden
drei Mitglieder: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Vorsitzender), Prof. Dr.
Achim Truger und Prof. Volker
Wieland, Ph.D. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei
allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit
beitragen.
Weitere Informationen über den Sachverständigenrat und seine Publikationen
unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de oder folgen Sie uns auf Twitter
@SVR_Wirtschaft.

Quelle: Pressemitteilung, 30.03.2020

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