MediClin-Geschäftsbericht und Konzernabschluss 2019 /> Notfallmaske für Krankenhaus Beatmungsgeräte im 3D-Druckverfahren aus einer Taucherbrille />

Verband der Privaten Krankenversicherung wirbt für elektronische Krankenhausabrechnung mydrg.de





monetization_on

Verband der Privaten Krankenversicherung wirbt für elektronische Krankenhausabrechnung

Verband der Privaten Krankenversicherung wirbt für elektronische Krankenhausabrechnung (Pressemitteilung).



Die Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland nimmt weiter zu. Damit wird es auch mehr Menschen mit schweren Verläufen geben, die sich in einem Krankenhaus behandeln lassen müssen. Die Kliniken sollen deshalb dabei unterstützt werden, die notwendigen Kapazitäten bereitzustellen und finanzielle Ausfälle
abzufedern. Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz erhalten sie unter anderem
einen Ausgleich für verschobene planbare Operationen, Boni für Intensivbetten,
Zuschläge für Schutzausrüstungen und weitere finanzielle Unterstützungen. An
den Kosten dafür beteiligt sich die PKV entsprechend ihrem Versichertenanteil
mit 290 Millionen Euro.

Wichtiger denn je ist angesichts der aktuellen Lage aber auch eine zügige
Rechnungsbegleichung. Die Private Krankenversicherung stellt dies durch eine
schnelle Direktabrechnung sicher. Voraussetzung dafür ist, dass die
Krankenhäuser am elektronischen Rechnungsdatenaustausch teilnehmen.

Das Verfahren ermöglicht eine elektronische Direktabrechnung zwischen den
Krankenhäusern und den Versicherungsunternehmen. Damit löst es das bewährte
Klinikcard-Verfahren nach und nach ab. Das bringt Vorteile für alle
Beteiligten: Die Patienten müssen sich nicht um die Abrechnung kümmern, die
Versicherungsunternehmen haben weniger Verwaltungsaufwand und die Kliniken
bekommen schneller ihr Geld. Bei einer fehlerfreien Rechnung ist das Geld in
der Regel innerhalb weniger Tage auf dem Konto des Krankenhauses.

Eigentlich ist der elektronische Datenaustausch für die Abrechnung von
Privatpatienten schon seit dem 1. Januar 2013 Pflicht für die rund 2.000
Akutkrankenhäuser. Für eine entsprechende Änderung im
Krankenhausfinanzierungsgesetz hatte sich damals nicht zuletzt der PKV-Verband
eingesetzt. Bis dahin war eine entsprechende Regelung nur für gesetzlich
Versicherte vorgesehen. Gleichwohl nutzen bisher nur rund 80 Prozent der Häuser
dieses Verfahren bei Privatversicherten.

Dabei ist die Teilnahme nicht sonderlich kompliziert: Die Krankenhäuser müssen
zunächst der Rahmenvereinbarung beitreten, die der PKV-Verband mit der
Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen hat. Anschließend müssen sie die
entsprechende Software anschaffen und an einem Testlauf teilnehmen. Eine gute
Lösung für Krankenhäuser und Versicherte, zu jeder Zeit.

Quelle: Pressemitteilung, 26.03.2020

« MediClin-Geschäftsbericht und Konzernabschluss 2019 | Verband der Privaten Krankenversicherung wirbt für elektronische Krankenhausabrechnung | Notfallmaske für Krankenhaus Beatmungsgeräte im 3D-Druckverfahren aus einer Taucherbrille »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige