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Weitere Schritte zur Entlastung der Krankenhäuser müssen folgen

Weitere Schritte zur Entlastung der Krankenhäuser müssen folgen (KKVD).



Zum gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser angesichts Covid-19 erklärt Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): Der Gesetzentwurf wurde nun auch vom Parlament nachgebessert. Dem müssen jetzt
schnell weitere Schritte folgen. Denn ein Blick in die Details des
verabschiedeten Schutzschirms zeigt, wo seine Schwächen liegen.

Zwei Beispiele dafür sind: Auf die Krankenhäuser werden für die Versorgung von
schwerkranken Corona-Patienten deutliche Mehrkosten zukommen. Es sind
umfangreiche Schutzmaßnahmen notwendig, auch um die Behandlungsteams nicht zu
gefährden und so den Krankenhausbetrieb am Laufen zu halten. Die im Gesetz
vorgesehene Pauschale von 50 Euro pro Patient bildet diese Mehrkosten nicht ab.
Hält der Trend bei den Neuinfizierungen wie bisher an, werden die
Corona-Mehrkosten für die Kliniken schon bald durch die Decke gehen. Bleiben
die Krankenhäuser auf dem Großteil dieser Kosten sitzen, wird dies schnell zur
existenziellen Frage. Unklar ist außerdem, wie die Pflegekräfte refinanziert
werden sollen, so lange die Betten freigehalten werden. Denn für freie Betten
kann der Pflegeentgeltwert nicht abgerechnet werden. Der eingesetzte Beirat zur
Überprüfung des Schutzschirms muss jetzt kurzfristig zusammentreten und
dringend handeln.

Wichtig ist außerdem, nun schnell Bürokratie und Dokumentationspflichten zu
reduzieren. Das Krankenhauspersonal muss den Rücken frei haben, um sich voll
auf die Versorgung der an Corona erkrankten Patienten zu konzentrieren. Die
Ärzte und Pflegekräfte werden am Bett gebraucht und nicht am Schreibtisch.
Neben der Politik ist auch die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und
Krankenhäusern gefordert. Es kann nicht sein, dass sich ausgerechnet jetzt der
Medizinische Dienst in Krankenhäusern zu Abrechnungsprüfungen ankündigt. Zudem
müssen weitere bürokratische Vorgaben ausgesetzt werden. Das gilt
beispielsweise für die Personalmindestvorgaben in der Psychiatrie. Noch besser
wäre gewesen, die Krankenhäuser in diesem Krisenjahr von den aufwändigen
Budgetverhandlungen zu entlasten. Dafür hätte im Schutzschirm vorgesehen werden
müssen, die Kliniken über Abschläge, die sich am Vorjahresbudget orientieren,
pauschaliert zu finanzieren.“

Quelle: KKVD, 26.03.2020

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