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Wenn nicht jetzt, wann dann? Notwendige Aussetzung der Krankenkassen- und MDK-Prüfungen für das erste Halbjahr 2020

Wenn nicht jetzt, wann dann? Notwendige Aussetzung der Krankenkassen- und MDK-Prüfungen für das erste Halbjahr 2020 / Mögliche Mobilisierung von ärztlichem und pflegerischem Potential in den Zeiten der Corona-Krise (Kaysers Consilium).



Wenn nicht jetzt, wann dann? Notwendige Aussetzung der Krankenkassen- und MDK-Prüfungen für das erste Halbjahr 2020 Mögliche Mobilisierung von ärztlichem und pflegerischem Potential in den Zeiten der Corona-Krise Eine Aussetzung der Krankenkassen- und MDK-Prüfungen zumindest für das erste Halbjahr 2020 ist dringend notwendig, um die benötigte
Arbeitskraft der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegekräfte im Gesundheitswesen nicht weiter für unnötigen
bürokratischen Aufwand zu verschwenden!
Zudem besteht die Möglichkeit, zigtausende Ärztinnen, Ärzte und ausgebildete
Pflegekräfte, die heute in der Verwaltung der Krankenhäuser, der Krankenkassen
und beim MDK gebunden sind, kurzfristig für die Versorgung von Patienten zu
rekrutieren.
- Angesichts der Corona-Pandemie und der in den nächsten Wochen bevorstehenden
übermenschlichen Beanspruchung aller Mitarbeiter/-innen im
Gesundheitswesen ist es jetzt dringend erforderlich, die notwendigen Vorbereitungen
zu treffen.
- Da die Bundesregierung alle Kliniken ab heute auffordert, auf nicht notwendige
Operationen und Behandlungen zu verzichten, um Intensiv- und Stationskapazitäten
für den Ernstfall vorzuhalten, wäre es unverantwortlich
und falsch, die Prüfung der Krankenhausabrechnung mit demselben bürokratischen
Aufwand weiter fortzuführen wie bisher. Wir stehen vor einer
Ausnahmesituation!
- Die Bundesregierung ist bereit, erhebliche finanzielle Mittel zur Bekämpfung
der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedrohung der Bevölkerung einzusetzen.
Somit wäre es fahrlässig, ungeachtet der aktuellen Situation die
Krankenkassen- und MDK-Prüfungen in diesem Ausmaß weiter fortzuführen!
- Umsicht hat die Bundesregierung bereits bewiesen, in dem sie die Pflegepersonal-
Untergrenzenverordnung ausgesetzt hat. Eine solche Entscheidung
ist nun auch für die Prüfung der Krankenhausabrechnung erforderlich.
- Durch die „Freistellung“ der o. a. Mitarbeiter/-innen aus der Verwaltung,
den Krankenkassen und dem MDK könnten diese – je nach Qualifikation,
Motivation und Bereitschaft – in allen Bereichen der primären Gesundheitsversorgung
und/ oder der absolut notwendigen Administration (Dokumentation/
Arztbriefschreibung/ Ausfüllen von Totenscheinen) zur Verfügung
stehen, damit die vor Ort tätigen Ärzte und Pflegekräfte entlastet werden
können.
- Sollten die Mitarbeiter/-innen der Krankenkassen und des MDK für eine solche
Tätigkeit nicht bereit sein, wäre zumindest durch die Reduktion der
Krankenkassen- und MDK-Anfragen eine Entlastung des Krankenhauspersonals
erzielt.
- Wer angesichts der bevorstehenden Situation nach dem volkswirtschaftlichen
Schaden dieser Aktion fragt, der hat das Problem immer
noch nicht verstanden!

Quelle: Kaysers Consilium, 13.03.2020

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