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Az. S 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar mydrg.de





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Az. S 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar

Az. S 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar (Urteilsbegründung).

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