Report Psychotherapie 2020 /> Auswirkungen von Corona auf die externe Qualitätssicherung />

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Unterlagen mydrg.de





monetization_on

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Unterlagen

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Unterlagen (Bundesamt f. Soziale Sicherung).



Mit dem am 28. März 2020 in Kraft getretenem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen die durch die Corona-Epidemie bedingten finanziellen Belastungen der Krankenhäuser und weiteren Gesundheitseinrichtungen aufgefangen werden. Danach leistet das Bundesamt für Soziale Sicherung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Ausgleichszahlungen

für Einnahmeausfälle von Krankenhäusern aufgrund verschobener oder ausgesetzter planbarer Operationen und Behandlungen,
für die Bereitstellung zusätzlicher intensivmedizinischer Betten in Krankenhäusern,
für Einnahmeausfälle von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund der Nichtbelegung von Betten.
Die für Einnahmeausfälle der Krankenhäuser geleisteten Mittel werden aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Das Bundesamt für Soziale Sicherung leistet die Ausgleichszahlungen unmittelbar an die Bundesländer, die ihrerseits die Zahlungen an die Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen weiterleiten. Anträge auf Ausgleichszahlungen können ausschließlich bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden.
Die zum Download bereit gestellten Unterlagen betreffen das Verwaltungsverfahren zwischen den Ländern und dem Bundesamt für Soziale Sicherung.

Quelle: Bundesamt f. Soziale Sicherung, 02.04.2020

« Report Psychotherapie 2020 | COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Unterlagen | Auswirkungen von Corona auf die externe Qualitätssicherung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige