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DKG zum BMG-Konzeptpapier: Öffnung ja, aber keine Überregulierung der Krankenhäuser

DKG zum BMG-Konzeptpapier "Neuer Klinikalltag": Öffnung ja, aber keine Überregulierung der Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, begrüßt grundsätzlich das Konzeptpapier Neuer Klinikalltag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist erfreulich, dass der Minister unsere Forderung, die wir schon Mitte April gestellt hatten, schrittweise und vorsichtig zu einer Regelversorgung zurückzukommen,
aufgreift. Damit wird den berechtigten Interessen der Patienten, die auf Behandlungen warten, Rechnung
getragen.“ In einigen Punkten ist das BMG auch dem Konzept der DKG „Für eine
Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung“ gefolgt, so Gaß.

Einige Punkte im Konzept von Minister Spahn bewertet die DKG aber kritisch. So
ist ein für alle Krankenhäuser einheitlicher Stufenplan zur schrittweisen
Erhöhung der OP-Kapazitäten mit 14-tägiger Re-Evaluation nicht praktikabel.
Auch die vom BMG vorgeschlagene Anpassung der Intensivbetten-Reserve in
Fünf-Prozent-Schritten im Drei-Wochen-Rhythmus ist ein theoretisches
Rechenmodell, das die Kliniken nicht einheitlich umsetzen können. Die
Krankenhäuser haben in der ersten Phase der Pandemie gezeigt, dass sie sehr
verantwortlich und flexibel reagieren können und werden, wenn es die
Infektionslage erfordert. „Wir brauchen deshalb keine detailverliebte Regelung
der notwendigen Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung. Die
Verantwortlichen in den Krankenhäusern wissen was zu tun ist, um allen
Patienten die notwendige Versorgung zukommen zu lassen“, betonte der
DKG-Präsident.

Besonders problematisch ist aus Sicht der DKG der Vorschlag im Konzept des BMG,
die Versorgungsaufträge der Kliniken kurzfristig neu zu ordnen. „Man kann jetzt
nicht einfach Klinikstandorte definieren, an denen Operationen konzentriert
werden und andere benennen, die sich vorrangig um COVID-Patienten kümmern“, so
Gaß. Die Krankenhäuser haben ihre fest etablierten Versorgungsaufgaben und
Fachgebiete. Dafür sind sie personell und medizintechnisch ausgestattet. Wer
das kurzfristig neu ordnen möchte, bringt die komplette Krankenhauslandschaft
in Unordnung. Das bringt weniger Versorgungssicherheit und Qualität für die
Patienten.

Vielfach ist die Berücksichtigung der regionalen Besonderheit gerade bei der
COVID-19-Versorgung ausschlaggebend. „Wir empfehlen den zuständigen
Länderministerien deshalb dringend, sich mit ihren nun anstehenden Verordnungen
für ein geordnetes Nebeneinander von COVID-Bereitschaft und Regelversorgung
auch an dem von der DKG formulierten Orientierungsrahmen auszurichten“, sagte
Dr. Gerald Gaß.

Wichtig ist uns zudem, dass die Finanzierung der Krankenhäuser mittelfristig
auf die abgestimmte Balance zwischen Bereitschaft und Versorgung angepasst
wird. Für die erste Phase der Pandemie bis zunächst Ende September 2020 hat der
Gesetzgeber einen finanziellen Rettungsschirm als Instrument zur
wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser implementiert. Dieser soll durch
einen Beirat aus Kassen und Krankenhausvertretern fortlaufend überprüft werden.
„Es braucht aber neben der kurzfristigen Überprüfung auch
Finanzierungsinstrumente, die mittelfristig angelegt sind. Klar ist, dass eine
rein leistungsbezogene Vergütung über DRGs und Pflegesätze aus der Zeit vor
Corona diesen Aufgaben nicht gerecht wird“, so der DKG-Präsident.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 28.04.2020

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