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2. Epidemiegesetz: Umfassende und niedrigschwellige Tests im Krankenhaus notwendig, Finanzierung nicht geklärt

2. Epidemiegesetz: Umfassende und niedrigschwellige Tests im Krankenhaus notwendig, Finanzierung nicht geklärt (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht Nachbesserungsbedarf am Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, das am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten wird. Dem richtigen Ziel, die Testmöglichkeiten zu
erweitern, wird am Ende nicht ausreichend Rechnung getragen. Die fehlende Finanzierung von
regelmäßigen Testungen der Patienten und des Personals der Krankenhäuser ist
ein großer Schwachpunkt dieses Gesetzes. „Fast alle Verordnungen der
Bundesländer zur Sicherung der Versorgung von COVID-19-Patienten sehen
breitflächige Testungen im Krankenhaus vor. Wenn alle Patienten und nur die
Pflegekräfte, die in der direkten engen Patientenversorgung tätig sind, einmal
pro Woche getestet würden, ergebe sich ein Testvolumen von 500.000 Tests pro
Woche. Pro Monat wäre dies ein Finanzbedarf von rund 100 Millionen Euro. Diese
Mittel sind in den Fallpauschalen nicht einkalkuliert. Die Finanzierung muss
gesetzlich verankert werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Zudem fordern die Kliniken ergänzende Maßnahmen beim finanziellen Schutzschirm
für ambulante Leistungen der Krankenhäuser. „Die Kliniken haben in der
Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in den psychiatrischen
Instituts- und Hochschulambulanzen extreme Erlösausfälle, die analog zu den
Ausgleichszahlungen im ambulanten Bereich berücksichtigt werden müssen. Hier
muss der Schutzschirm erweitert werden“, forderte Baum.

Weiterhin höchst problematisch bleibt die vorgesehene Strafzahlung von
mindestens 20.000 Euro bei Fehlern bei der mit dem Gesetzentwurf neu
vorgesehenen Datenlieferung der 21er-Daten an das Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). „Diese Strafzahlung ist grundsätzlich und
im Hinblick auf die Komplexität der Datenlieferung inakzeptabel. Dieses
Misstrauen haben die Krankenhäuser nicht verdient“, so der
DKG-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 06.05.2020

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