Neckar-Odenwald-Kliniken auch im April mit Defizit /> S 47 KR 785/17: Die ordnungsgemäße Information der Krankenkasse (insbesondere auch aus § 301 SGB V) über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung ist Voraussetzung für das Fälligwerden der Krankenhausrechnung />
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