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DKG zur Verordnung zu Leistungen der GKV bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-COV-2

DKG zur Verordnung zu Leistungen der GKV bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-COV-2 (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Es ist gut, dass die Ministerverordnung die asymptomatische Testung der Mitarbeiter der Kliniken einbezieht und deren Finanzierung sicherstellt, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. „Konsequente Testung im Krankenhaus ist ein zentraler Baustein zur Bekämpfung des Virus in der jetzigen Phase. Damit
wird zugleich ein höheres Maß an Sicherheit für die Patienten und die Mitarbeiter geschaffen“, so Baum.

Ebenfalls zu begrüßen ist, dass auch die Labore der Kliniken von den
Gesundheitsämtern beauftragt werden können, um Tests durchzuführen.
Hinsichtlich der Finanzierung ist nun klargestellt, dass die Kosten durch den
Gesundheitsfonds gedeckt werden. „Nicht nachvollziehbar ist allerdings die
Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Fehlkonstruktion kann
behoben werden, indem eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen in der
Verordnung verankert wird“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Allerdings ist der GKV-Spitzenverband gerade dabei, die Strategie der
Bundesregierung, durch mehr Tests die Epidemie zu bekämpfen, ad absurdum zu
führen. Bei den Verhandlungen über das nunmehr im Gesetz vorgesehene
Zusatzentgelt für die Testung von Krankenhauspatienten hat der
GKV-Spitzenverband acht Euro vorgeschlagen. Das Ministerium selbst benennt in
seiner Rechtsverordnung ca. 51 Euro nur für die Laborkosten. Die absolut
inakzeptablen acht Euro müssen als Hinweis gewertet werden, dass die Kassen die
Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht mittragen. „Der GKV-Spitzenverband
sollte sich überlegen, ob er das Mandat des Parlaments an die
Selbstverwaltungspartner zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die
Testung weiterhin verweigert. Die DKG ist grundsätzlich zu Vergütungsregelungen
bereit, die Preisdegressionseffekte in diesem Marktsegment fördern. Zum
Einstieg müssen den Kliniken aber die Kosten erstattet werden, die sie selbst
haben“, forderte Baum.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 28.05.2020

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