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ePflegebericht überzeugt in der Anwendung

ePflegebericht überzeugt in der Anwendung (Deutscher Pflegerat).



Besserer Informationsfluss im Pflege- und Gesundheitsbereich über die Sektorengrenzen hinweg ist somit möglich. Krankenhäuser, ambulante oder stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und Pflegdienste können künftig erstmalig den gleichen Pflegebericht nutzen. Über die Sektorengrenzen könnte damit der
Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer
erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen
bewiesen“, weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V.
(DPR), hin.

„Gezeigt hat sich, dass die mit der Hilfe des ePflegeberichts übermittelten
pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an
Quantität und Relevanz übertrafen. Da der ePflegebericht zudem auf einer
einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die
Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben. Er ist für alle in der
professionellen Pflege Tätigen nutzbar. Das ist ein enormer Vorteil.

Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron,
eventuell noch vor Eintreffen der pflegebedürftigen Person in der
Zieleinrichtung zu übermitteln, verschafft ihm einen weiteren Vorteil gegenüber
bisherigen papierbasierten Überleitungsbögen.

Von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 sind
inzwischen sowohl für seine Struktur als Clinical Document Architecture
(CDA)-Dokument als auch für seine Schnittstelle im FHIR-Format
Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt worden. Damit ist der Weg
eröffnet für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden
Telematik-Infrastruktur.

Diese Nutzung bietet sich umso mehr an, als die Berufsgruppe der Pflegenden
mittlerweile ausdrücklich als Teilnehmerin an der deutschen
Telematik-Infrastruktur genannt wird.

Die Dringlichkeit der Nutzung des ePflegeberichts wird noch verstärkt durch die
Tatsache, dass an COVID-19 erkrankte Personen in allen Phasen ihrer Erkrankung
von Pflegenden betreut werden und dieser Berufsgruppe traditionell eine Rolle
als Informationsdrehscheibe auch für andere Berufsgruppen zukommt.“

Hintergrund:

Entstanden ist der standardisierte ePflegebericht unter der Schirmherrschaft
des Deutschen Pflegerats. Erarbeitet wurde er von der Forschungsgruppe
Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück unter Leitung von Frau
Prof. Dr. Ursula Hübner (u.huebner@hs-osnabrueck.de) sowie Frau Mareike
Przysucha, MSc (epflegebericht@hs-osnabrueck.de), jeweils Hochschule Osnabrück.
Informationen über den ePflegebericht sind abrufbar unter
https://www.hs-osnabrueck.de/forschungsgruppe-informatik-im-gesundheitswesen/

Der ePflegebericht wurde einer Evaluation unterzogen und mit insgesamt 114
Überleitungsbögen aus deutschen Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten
Pflegediensten abgeglichen auf die Frage, ob die in den Überleitungsbögen
dargestellten pflegerischen Inhalte im ePflegebericht abgebildet werden können,
was bejaht werden konnte.

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Quelle: Deutscher Pflegerat, 14.05.2020

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