WIdO-Studien belegen Zusammenhang zwischen Fallzahl und Qualität bei Hüft- und Knieprothesenwechseln /> DKG zur Verordnung zu Leistungen der GKV bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-COV-2 />

Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten: Erlösoptimierung der Krankenhäuser treibt kuriose Blüten mydrg.de





groups

Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten: Erlösoptimierung der Krankenhäuser treibt kuriose Blüten

Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten... (Presseportal).



Die COVID-19-Pandemie konfrontiert unsere Gesellschaft und insbesondere das GKV-System mit nie gekannten Herausforderungen. Diesen können wir uns nur mit vereinten Kräften und einem hohen Maß an Solidarität stellen. Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist unter dieser Maßgabe entstanden und trägt diesem Gedanken Rechnung.

Nicht genug, dass das Gesetz unter dem Einfluss der Krankenhauslobby ohnehin
weit über das Ziel hinausschießt: Neben einer massiven Einschränkung der
MDK-Prüfquote sind zusätzlich die Strafzahlungen für falsch abrechnende
Krankenhäuser vorläufig ausgesetzt worden. Gleichzeitig müssen weiterhin
Krankenkassen, die bei der Prüfung auffälliger Rechnungen keine
Falschabrechnung feststellen können, eine Aufwandspauschale von 300 EUR zahlen.
Darüber wurde auch im ZDF-Panorama schon stirnrunzelnd berichtet. Schließlich
geht es ja gemäß Hochrechnungen um immerhin 3 Milliarden Euro, die den
Krankenkassen für die Versichertenversorgung fehlen, wenn sie nicht im bisher
gekannten Maß die Rechnungen der Krankenhäuser prüfen dürfen.

Darüber hinaus treiben die erlösoptimierenden Strategien der Krankenhäuser
zuweilen kuriose und leider völlig unsolidarische Blüten. In dem einschlägigen
Internetforum myDRG findet sich am 19.05.2020 die Idee einer "virtuellen
Umwidmung" von Respiratoren bzw. Intensivbetten. Ein Krankenhaus-Controller
spekuliert, dass es auf diese Weise möglich sein könnte, die Pauschale von
50.000 EUR, die Krankenhäuser für die Schaffung zusätzlicher
intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten in der Corona-Krise erhalten
können, doppelt abzurechnen. Die Empfehlung schließt mit dem denkwürdigen Satz:
"So wie Herr Spahn und das BMG in den letzten Monaten gegenüber den [...]
[Krankenhäusern] aufgetreten sind, muss, glaube ich, niemand ernsthafte
Kontrollen oder Konsequenzen befürchten."

Von strafrechtlichen Fragen einmal ganz abgesehen: Mit einer solchen Haltung
werden die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen, durch die Deutschland bisher
einen erfreulich milden Verlauf der Pandemie bewirken konnte, ad absurdum
geführt.

Pressekontakt:

Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
www.casusQuo.de

Quelle: Presseportal, 28.05.2020

« WIdO-Studien belegen Zusammenhang zwischen Fallzahl und Qualität bei Hüft- und Knieprothesenwechseln | Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten: Erlösoptimierung der Krankenhäuser treibt kuriose Blüten | DKG zur Verordnung zu Leistungen der GKV bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-COV-2 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige