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NRW-Landesregierung beschließt Pflegebonus

NRW-Landesregierung beschließt Pflegebonus (Pressemitteilung).



Landesregierung beschließt Pflegebonus: Land übernimmt 106 Millionen Euro für Corona-Prämie - Minister Laumann: Wichtige Anerkennung für Leistung der Beschäftigten in der Altenpflege
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die Aufstockung des sogenannten
Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro
beschlossen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 26. Mai 2020, die
Aufstockung des sogenannten Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf
bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten maximal
1.000 Euro werden von der Landesregierung um bis zu 500 Euro aufgestockt. Die
dafür geplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt rund 106 Millionen Euro.

„Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der
Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von
Herzen. Ich fordere diejenigen Arbeitgeber in der Pflege, die bisher keinen
Tarifvertrag einhalten, auf, endlich Tariflöhne zu zahlen. Wahre Würdigung von
Arbeit drückt sich auch durch tarifliche Entlohnung aus.“

Die am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat beschlossene Initiative aus
Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten,
allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte. Von
der Bundesregierung wird ein entsprechendes Konzept für eine solche bundesweite
Regelung erwartet. Minister Laumann dazu: „Bei aller Freude über die Prämie
werde ich nicht müde, zu betonen, dass die Prämie nur der erste Schritt sein
kann. Dauerhafte Wertschätzung kann es vor allem mit zwischen
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten, flächendeckenden
Tarifverträgen geben. Das hat auch der Bundesrat erkannt. Hierfür werde ich
mich beharrlich weiter einsetzen.“

Der Bundesgesetzgeber sieht eine Corona-Prämie auf Grundlage der Sozialen
Pflegeversicherung mit einer Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100
Euro und 1.000 Euro vor. Die Beträge können durch Land, Einrichtungsträger und
Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages
eingesetzt werden, entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro
erhöht werden.

Danach sind in Nordrhein-Westfalen folgende Prämienhöchstbeträge möglich.

Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten:
bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten
Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu
333 Euro (Landesaufstockung)
Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der
Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst,
Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht
unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet):
bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)
Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und
sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei
Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie
Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:

Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro
(Landesaufstockung)
Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)
Wann die Prämie ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest. Das Zeitfenster
liegt zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021. Die Zahlung liegt vor
allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw.
Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen
hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes haben die Pflegekassen
sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine
Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis
15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine
Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder
erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und
Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich
ausgezahlten Prämien anzuzeigen.

Mit Stand 31. Dezember 2017 arbeiten in der ambulanten Pflege 83.864
Beschäftigte, davon 24.047 in Vollzeit und 25.687 in Teilzeit sowie 34.130
weitere Personen (z.B. geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende). In der
stationären Pflege sind dies 175.888, davon 44.015 in Vollzeit, 65.961 in
Teilzeit und 33.112 weitere.

Quelle: Pressemitteilung, 26.05.2020

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