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S 47 KR 785/17: Die ordnungsgemäße Information der Krankenkasse (insbesondere auch aus § 301 SGB V) über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung ist Voraussetzung für das Fälligwerden der Krankenhausrechnung mydrg.de





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S 47 KR 785/17: Die ordnungsgemäße Information der Krankenkasse (insbesondere auch aus § 301 SGB V) über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung ist Voraussetzung für das Fälligwerden der Krankenhausrechnung

Az. S 47 KR 785/17: Die ordnungsgemäße Information der Krankenkasse (insbesondere auch aus § 301 SGB V) über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung ist Voraussetzung für das Fälligwerden der Krankenhausrechnung (Urteilsbegründung).

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