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Zurückweisung des Ergänzungsverlangens von B. Braun, Überprüfung des Gewinnverwendungsvorschlags 2019 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Zurückweisung des Ergänzungsverlangens von B. Braun, Überprüfung des Gewinnverwendungsvorschlags 2019 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Ad-Hoc Mitteilung).



Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat am 15. Mai 2020 nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, das Verlangen des Aktionärs B. Braun
Melsungen AG ("B. Braun") vom 14. Mai 2020 auf Ergänzung der Tagesordnung der
am 3. Juni 2020 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft (siehe Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 14. Mai 2020) in
vollem Umfang als unzulässig zurückzuweisen.

Der Vorstand hat die Versammlung am 3. Juni 2020 gemäß den
Einberufungsverlangen von B. Braun und des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA mit den dort genannten angebotsbezogenen Tagesordnungspunkten als
Übernahme-Hauptversammlung einberufen. Die kurzfristige Einberufung in Form
einer virtuellen Hauptversammlung auf den 3. Juni 2020 erfolgte ausschließlich
zur Wahrung übernahmerechtlicher Fristen. Im Hinblick auf die ordentliche
Hauptversammlung hat der Vorstand aufgrund der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie mit guten Gründen beschlossen, diese erst in der zweiten
Augusthälfte als Präsenzhauptversammlung abzuhalten. Die im Ergänzungsverlangen
von B. Braun genannten Tagesordnungspunkte werden Gegenstand der ordentlichen
Hauptversammlung sein. Ein berechtigtes Interesse eines einzelnen Aktionärs,
den Termin für die (nur teilweise) Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung
unter Übergehung der Entscheidung des Vorstands einseitig auf den Termin für
die Übernahme-Hauptversammlung vorzuverlegen, ist nicht anzuerkennen.

Der Vorstand beobachtet fortlaufend die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und
deren Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft, die
nach wie vor nicht mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar sind. Vor
diesem Hintergrund wurde unsere Planung bereits im am 7. Mai 2020
veröffentlichten Quartalsbericht für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres
2020 explizit unter den Vorbehalt etwaiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
gestellt. Es wird jedoch erwartet, dass in naher Zukunft eine hinreichende
Entscheidungsgrundlage für den Vorstand besteht, die Auswirkungen der Pandemie
auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beurteilen zu
können. Hierbei wird auch zwangsläufig geprüft werden, ob der bisherige
Gewinnverwendungsvorschlag aufrechterhalten werden kann.

15.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
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EQS News ID: 1047085

Quelle: Ad-Hoc Mitteilung, 16.05.2020

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