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Az. S 5 KR 1364/14: Die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V ist nicht Teil der Krankenhausbehandlung und daher gesondert abrechenbar

Az. S 5 KR 1364/14: Die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V ist nicht Teil der Krankenhausbehandlung und daher gesondert abrechenbar (Urteilsbegründung).

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