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ersatzkasse magazin 03/2020: Neue Corona-Schutzschirme - Finanzielle Auswirkungen der Pandemie - Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen

ersatzkasse magazin 03/2020: Neue Corona-Schutzschirme - Finanzielle Auswirkungen der Pandemie - Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen (VdEK).



m Zuge der Corona-Pandemie sind in Deutschland neue gesundheitspolitische
Sonderregelungen in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen das zweite
Bevölkerungsschutzgesetz und ein neuer Rettungsschirm für Heilmittelerbringer,
Zahnärzte und Rehakliniken für Eltern-Kind-Kuren. Damit sollen die
pandemiebedingten wirtschaftlichen und sozialen Folgen für weitere Akteure des
Gesundheitswesens abgefedert werden.
ersatzkasse magazin. stellt alle neuen Regelungen vor und beleuchtet diese im
Detail.

Finanzierbarkeit der Maßnahmen
Bei der Analyse richtet sich das Augenmerk auch auf das Finanzvolumen und die
Finanzierbarkeit der Maßnahmen. Hinter den milliardenschweren
Corona-Hilfspaketen steht ein starkes Gesundheitssystem, das seine
Leistungsfähigkeit während der Pandemie eindrücklich unter Beweis stellt.
Gleichzeitig sind die Kosten für die Hilfen, die hauptsächlich durch den
Gesundheitsfonds und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) getragen werden,
eine enorme Herausforderung. ersatzkasse magazin. zeigt auf, wie die
finanzielle Stabilität des Systems in der Corona-Krise – und darüber hinaus –
gewahrt werden kann.

Umgang mit der Corona-Krise
Eine Bilanz zum Umgang der Politik mit der Corona-Krise zieht Prof. Dr. Steffen
Augsberg, Mitglied im Deutschen Ethikrat. „Die Politik hätte noch stärker den
Dialog mit den Bürgern suchen können“, sagte Augsberg im Interview mit
ersatzkasse magazin. Im Großen und Ganzen sei es aber gelungen, die
Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die Bevölkerung mit den Maßnahmen
nicht zu überfordern.

Große Fortschritte bei ePA und „Apps auf Rezept“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein weiterer Schwerpunkt der
Ausgabe. Im Fokus steht die elektronische Patientenakte (ePA), die die
gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab Januar 2021 anbieten müssen.
Auch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen hat sich einiges getan. Das Prüf-
und Zulassungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) soll die „Apps auf Rezept“ schnell in die Versorgung
bringen.

Quelle: Pressemitteilung, 18.06.2020

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