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IPReG kann Versorgung von Intensivpatienten verbessern, aber Nachbesserungen nötig

IPReG kann Versorgung von Intensivpatienten verbessern, aber Nachbesserungen nötig (VdEK).



Anlässlich der heutigen Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) im Deutschen Bundestag erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wird die
Versorgung von beatmeten Patienten deutlich verbessern. Besonders der geplante Abbau der
bisher höheren finanziellen Belastung der Versicherten bei einer stationären
Versorgung ist hier ausdrücklich zu begrüßen. Denn damit wird der Zugang zu
besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen deutlich erleichtert. Gleichzeitig
bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, dem nachvollziehbaren
Wunsch von Patienten oder Angehörigen nach einer Versorgung zuhause
nachzukommen, sofern und soweit dies medizinisch-pflegerisch vertretbar ist.

Gerade mit Blick auf die Qualität der Versorgung ist es auch richtig, dass laut
Gesetzentwurf immer wieder medizinisch geprüft werden soll, ob es für den
Patienten Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Ein guter Anreiz ist hier
sicherlich auch, dass Krankenhäuser eine zusätzliche Vergütung für Maßnahmen
zur Beatmungsentwöhnung erhalten bzw. Abschläge in Kauf nehmen müssen, falls
kein Versuch einer Beatmungsentwöhnung veranlasst wird.

Wir sehen aber auch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Betroffene, die
Intensivpflege zu Hause in Anspruch nehmen wollen, bzw. ihre Angehörigen,
sollten stets eine unabhängige Beratung über das Krankheitsbild und dessen
Folgen erhalten, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst (MD) oder ein
qualifiziertes Zentrum zur Beatmungsentwöhnung („Weaningzentrum“). Auf diese
Weise würden sie in die Lage versetzt, eine fundierte und selbstbestimmte
Entscheidung bei der schwierigen Wahl des Versorgungsortes treffen zu können.“

Quelle: VdEK, 17.06.2020

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