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Monitor Patientenberatung 2019 vorgestellt mydrg.de





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Monitor Patientenberatung 2019 vorgestellt

Monitor Patientenberatung 2019 vorgestellt (Unabhängige Patientenberatung, PDF, 9 mB).



Beratungen zum Corona-Virus sind bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) derzeit besonders gefragt. Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig es ist, dass eine unabhängige Patientenberatung Ratsuchenden mit fundierten Informationen Orientierungshilfe in unserem Gesundheitssystem
bietet“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Prof. Dr. Claudia Schmidtke,
anlässlich der Veröffentlichung des Monitors Patientenberatung 2019 durch die UPD.


Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hätten sich Fragen zum Corona-Virus bei der
UPD zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt, erläutert der
Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Thorben
Krumwiede: „Allein von März bis Mai wurden mehr als 22.000
Corona-Beratungen zu medizinischen und rechtlichen Fragestellungen registriert.
Es freut uns, dass wir durch eine flexible Ausrichtung unserer
Beratungsstrukturen einen Beitrag zur Information und Aufklärung der
Bevölkerung in der Pandemie leisten. Der aktuelle Monitor zeigt, dass auch
unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie zentrale Herausforderungen des
Gesundheitswesens weiter relevant bleiben, etwa bei Lieferengpässen von
Arzneimitteln oder bei der Leistungsgewährung der Krankenkassen.“


Für den diesjährigen Monitor, den die UPD im gesetzlichen Auftrag erstellt,
wurden alle im Jahr 2019 geführten Beratungen (rund 130.000) ausgewertet, um
Problemlagen aus Sicht der Patientenberatung aufzuzeigen. „Ein ausgesprochen
erfreuliches Ergebnis ist, dass Beratungen zu Krankengeldfragen deutlich
zurückgegangen sind. Das seit vielen Jahren bestehende Problem, durch
Unterbrechungen in den Arbeitsunfähigkeitszeiten den Anspruch auf Krankengeld
zu verlieren, konnte durch gesetzgeberische Maßnahmen, u. a. aufgrund der
Hinweise aus der Patientenberatung, im Sinne der Patienten gelöst werden“,
betont die Patientenbeauftragte.


Im aktuellen Monitor 2019 werden neben bereits bekannten auch neue
Beratungsgebiete identifiziert, u. a. die zahnmedizinische Versorgung älterer
Menschen. „Zwar sind die absoluten Beratungszahlen gering, aber es gibt
Hinweise darauf, dass sich unterbliebene Aufklärungen zu
Behandlungsalternativen häufen. Gerade ältere Menschen haben in der Beratung
geschildert, dass sie sich ohne ausreichende Beratung zu kostspieligen
Versorgungen mit Implantaten gedrängt fühlen. Hier sehen wir Anzeichen für eine
Überversorgung, gerade weil es älteren Menschen oft besonders schwerfällt, ihre
Rechte auf Aufklärung und Information einzufordern“, schildert
UPD-Geschäftsführer Krumwiede.


Wie in den Vorjahren entfielen im Jahr 2019 insgesamt rund zwei Drittel aller
Anfragen von Ratsuchenden auf rechtliche Beratungsthemen. An erster Stelle
rangieren dabei weiterhin Fragen zu Leistungsansprüchen gegenüber
Kostenträgern. Krumwiede verweist auf eine vielfach unzureichende
Kommunikation von Krankenkassen mit den Versicherten: „Gegenüber dem Vorjahr
haben die Beratungen zu Widersprüchen sogar noch zugenommen. Das ist ein
besonderer Missstand. Problematisch ist dabei insbesondere, dass es noch immer
Kassen gibt, die entgegen klarer Anweisung des Bundesamtes für Soziale
Sicherung weiterhin unzulässige Zwischennachrichten im Widerspruchsverfahren
versenden. Versicherte können regelmäßig nicht erkennen, ob es sich dabei um
eine Entscheidung handelt und fühlen sich nicht selten dazu gedrängt, ihren
Widerspruch zurückzunehmen. Vielfach klagen Ratsuchende zudem darüber, dass
Krankenkassen sie nicht darüber
informieren, ob und wie sie gegen einen Bescheid vorgehen können. Die
gesetzlich klar geregelte Verpflichtung der Krankenkassen, Versicherte mittels
Rechtsbehelfsbelehrung über ihre Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten
aufzuklären, wird so unterlaufen. Das zeigen wir im Monitor in diesem Jahr auch
anhand praktischer Beispiele von Krankenkassenschreiben.“


Dazu führt die Patientenbeauftragte aus: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass
dieses Problem weiterhin besteht. Bereits im vergangenen Jahr und kurz nach der
Veröffentlichung des Monitors 2018 hat die Aufsichtsbehörde die Krankenkasse
ausdrücklich ermahnt, sich an die klaren Vorgaben zum Ablauf des
Widerspruchsverfahrens zu halten. Ich habe das zuständige Bundesamt für Soziale
Sicherung bereits gebeten, erneut tätig zu werden und sicherzustellen, dass
alle ihm unterstellten Krankenkassen diese Vorgaben zukünftig einhalten.
Versicherte müssen sich darauf verlassen können, dass alle Kassen rechtskonform
und nachvollziehbar mit ihren Leistungsanträgen umgehen und sie fair
behandeln“, so Prof. Schmidtke.


Der Patientenmonitor 2019 ist unter www.patientenberatung.de abrufbar.

Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine
gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen
Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf
medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt,
eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist
für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat
oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung
unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder
Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100
Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile
angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen
gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum
UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die
Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und
Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam,
unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise
die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk
– kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur
Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache,
Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr
und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77
23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer
Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis
18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten:
dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach
telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis
18.00 Uhr).

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100
Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter
www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App,
finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Quelle: Pressemitteilung, 10.06.2020

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