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Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen

Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen (Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)).



Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) für mehr Rechtssicherheit ein, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Tätigkeit nicht länger im rechtfertigenden Notstand ausüben müssen. Trotz vieler Gespräche ist die Politik, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
immer noch nicht bereit, Klarheit in diesem rechtsfreien Raum zu schaffen.

Cartoon Rechtssicherheit
Konkret geht es um sogenannte invasive Maßnahmen, also
Maßnahmen, die Leben retten und Schmerzen lindern, aber in Deutschland durch
das Heilpraktiker- und das Betäubungsmittelgesetz noch ausschließlich Ärzten
vorbehalten sind, obwohl das Notfallsanitätergesetz explizit invasive Maßnahmen
durch Notfallsanitäter einfordert.

Daher ruft der DBRD seine mehr als 9.000 Mitglieder sowie weitere
Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und andere Unterstützer dazu auf, eine
Protestpostkarte oder Protest-E-Mail an die CDU-Mitglieder des
Gesundheitsausschusses zu schicken. Alle Mitglieder sowie ca. 1.000
Rettungswachen bekommen in den nächsten Tagen die Protestpostkarte zugeschickt,
und wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

„Wir brauchen keinen Applaus in Krisenzeiten, sondern endlich die notwendige
und längst überfällige Unterstützung, um diesen tollen Beruf rechtssicher
ausüben zu können, so wie jeder andere Berufstätige auch“, so Marco K. König,
1. Vorsitzender des DBRD. „Schade, dass wir um so etwas Selbstverständliches
kämpfen müssen, während auf der anderen Seite immer wieder von Respekt den
Rettungsdienstkräften gegenüber geredet wird“, so König weiter.

Zwar wurden bisher alle Verfahren durch die Staatsanwaltschaften aufgrund des
rechtfertigenden Notstands eingestellt, es ist jedoch nicht ausgeschlossen,
dass es zukünftig zu Anklagen und in der Folge auch zu Verurteilungen kommen
kann. Außerdem werden immer wieder auch Abmahnungen und Kündigungen vonseiten
der Arbeitgeber ausgesprochen, obwohl im Sinne des Patienten eine
leitliniengerechte Versorgung stattgefunden hat. Aktuell wird es im Juni wieder
eine Verhandlung vor einem Arbeitsgericht in Bayern geben. Wir werden hierzu
gesondert berichten.

Quelle: Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD), 06.06.2020

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