Die Grenzen des G-DRG-Systems bei der Abbildung von Komplexität in der Universitätsmedizin /> Bundesratsinitiative geplant: Weg mit den DRG in der Pädiatrie />

Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen mydrg.de





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Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen

Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen. Die Behandlung auf einer Intensivstation stellt noch keine intensivmedizinische Versorgung dar (Urteilsbegründung).

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