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DKG zum Kontraste-Beitrag: Datenlage gibt keinen Anlass zu Spekulationen

DKG zum Kontraste-Beitrag: Datenlage gibt keinen Anlass zu Spekulationen (Pressemitteilung).



Zu den Vorwürfen, Kliniken hätten ungerechtfertigt Gelder für Intensivbetten erhalten, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: Es gibt keinen Anlass, die Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Aufbau von Intensivkapazitäten mit Beatmungsgeräten in den Krankenhäusern als nicht nachvollzieh- oder erklärbar darzustellen. Die Krankenhäuser sind
aufgefordert worden, so viel wie möglich moderne Intensivplätze mit
Beatmungsgeräten zu schaffen. Das haben sie dann auch getan und damit einen
maßgeblichen Beitrag zur Absicherung eines weltweit einmaligen Niveaus an
medizinischer Leistungskapazität geschaffen. Damit haben sie die
Grundvoraussetzungen für einen gemäßigten wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Lockdown geschaffen.

Die vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2020 genannte Zahl von
bundesweit rund 28.000 Intensivbetten ist völlig ungeeignet, um sie mit der
aktuell im DIVI Register ermittelten Anzahl von 32.500 Beatmungsbetten zu
vergleichen. Nicht jedes Intensivbett ist und war ein COVID-19 geeignetes
Beatmungsbett. Denn bei weitem nicht alle zum 1. Januar 2020 nach einem anderen
Verfahren und anderen Definitionen gemeldeten Intensivbetten waren als
Beatmungsbetten mit der entsprechenden Medizintechnik zur Beatmung von COVID-19
Patienten geeignet. Auf diesen Umstand hatte die DKG schon frühzeitig im März
2020 hingewiesen. Von Seiten der DKG ist mehrfach auf diese Differenzierung
aufmerksam gemacht worden. Nach unseren Aussagen aus dem März 2020 lag die Zahl
der Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit damals bei rund 20.000 als
Teilmenge aller 28.000 Intensivbetten. Betrachtet man nun die aktuell genau
erfasste Zahl von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, liegt diese Stand
17. Juli 2020 um rund 12.500 höher. Anhand dieser Zahlen wird deutlich: Der
Vorwurf die ausgezahlten Fördermittel seien nicht zweckentsprechend verwendet
worden ist durch nichts belegt. Eine amtliche Statistik, die zwischen
allgemeinen Intensivbetten und Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit
unterscheidet, hat es faktisch erst ab dem 15. April gegeben.

Die Pflicht zur Meldung der einsatzfähigen Intensivbetten an das Register der
Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) gilt
dagegen erst seit dem 16. April. Hier liegen somit Erfassungsdisparitäten vor.
Die Rückmeldungen aus den Ländern zeigen, dass es zum Meldezeitpunkt
Differenzen zwischen bei der DIVI und bei den Ländern gemeldeten Intensivbetten
gab. Zudem ist zwischen den mit der Förderung verfolgten Kapazitätsvorhaltungen
und der aktiv mit Personalausstattung gebrauchten Intensivplätzen zu
unterscheiden. Die Tatsache, dass über die Freihaltestrategie zu jedem
Zeitpunkt ausreichend Intensivbetten verfügbar waren, hat ermöglicht, neu
geschaffene Kapazitäten nicht zu aktivieren. Gleichwohl war der
Kapazitätsaufbauauftrag von den Krankenhäusern erfüllt worden. Dazu gehört die
Ausstattung der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten.

Verzerrungen in den statistischen Erhebungen des Ausgangsbestands, insbesondere
hinsichtlich der technischen Ausstattung, sind somit eine wesentliche
Erklärung. Auch sind viele Beatmungsgeräte zwar bestellt und bezahlt, aber noch
nicht geliefert, so dass sie im DIVI-Register noch nicht gemeldet werden
konnten.

Um die Auszahlungen zu klären, hat das BMG die Länder bis zum 10. Juli zur
Stellungnahme aufgefordert. Bevor diese Ergebnisse nicht vorliegen, gibt es
keinen Anlass zu Spekulationen.“

Quelle: Pressemitteilung, 17.07.2020

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