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Haben die Krankenhäuser zu viele Mittel für Intensivbetten erhalten?

Haben die Krankenhäuser zu viele Mittel für Intensivbetten erhalten? (AOK Bundesverband).



Eine öffentliche Vorverurteilung ohne ausreichende Kenntnis der Fakten ist aus unserer Sicht nicht angezeigt. Aber wenn statistisch rund 7.000 Intensivbetten weniger in deutschen Kliniken stehen als bezuschusst wurden, dann muss man dem nachgehen. In der ersten Phase der Pandemie war es das politische Ziel des Gesetzgebers,
schnell und unbürokratisch zusätzliche Intensivkapazitäten in den deutschen
Kliniken aufzubauen. Der Prozess zur Vergabe der Zuschüsse für das Aufstellen
zusätzlicher Intensivbetten ist im Ergebnis zwar unbürokratisch, aber
gleichzeitig leider auch völlig intransparent. Der AOK-Bundesverband erwartet
von den zuständigen Bundesländern und den Verantwortlichen in den
Krankenhäusern, dass die Vergabe und der Verbleib der Mittel transparent
gemacht werden. Denn bisher hat der Gesetzgeber im Prozess keine eigenständigen
Kontrollmöglichkeiten für die Krankenkassen vorgesehen – und das, obwohl die
Mittel für zusätzlichen Intensivbetten aus dem Gesundheitsfonds stammen, also
allein aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten. Die private
Krankenversicherung ist an der Finanzierung dagegen nicht beteiligt.

Die Abweichungen dürften mehrere Gründe haben. So können zum Beispiel nicht
alle Intensivbetten, für die Zuschüsse beantragt wurden, auch sofort betrieben
werden. Zudem ist der Zweck des DIVI-Registers nicht die Kontrolle der Vergabe
von Zuschüssen, sondern die Erfassung der aktuell vorhandenen
Intensivkapazitäten. Es können auch Zuschüsse für Intensivbetten beantragt
worden sein, die derzeit nicht einsatzbereit sind – etwa, weil noch nicht alle
Voraussetzungen bezüglich Ausstattung und Personal erfüllt sind.

Dennoch ist ein Missbrauch in einzelnen Krankenhäusern nicht ausgeschlossen. So
gibt es Hinweise darauf, dass einschlägige Kanzleien den Kliniken raten, so
wenig wie möglich zur Aufklärung des Verbleibs der Mittel beizutragen. Das mag
legal sein – aber legitim ist es keinesfalls."

Quelle: AOK Bundesverband, 23.07.2020

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