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Informationen über die Meldesystematik des DIVI-Intensivregisters

Informationen über die Meldesystematik des DIVI-Intensivregisters (Hessische Krankenhausgesellschaft).



Wo sind 7.305 Intensivbetten geblieben? Informationen über die Meldesystematik des DIVI-Intensivregisters. Mit den Bildern aus Bergamo vor Augen hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im März dieses Jahres mit einem eindringlichen Appell an die Geschäftsführer der deutschen
Krankenhäuser gewandt. Planbare Operationen und Eingriffe sollten verschoben werden. Die
Personalplanung sollte ganz auf die Behandlung intensivpflichtiger Menschen ausgerichtet
werden. Vor allem aber wurde eindringlich darum gebeten, zusätzliche Intensiv- und
Beatmungskapazitäten zu schaffen, um die erwartete große Welle von beatmungspflichtigen
COVID-19-Patienten und Patientinnen behandeln zu können. Situationen wie in Italien oder
Spanien sollten in Deutschland unter allen Umständen vermieden werden.

Diesem Appell sind die Krankenhäuser mit großem Einsatz nachgekommen, noch bevor die
Kosten- bzw. Finanzierungsfragen geklärt waren. Die befürchtete Pandemie-Welle blieb
glücklicherweise aus. Und damit wendet sich das Blatt.

In einem Beitrag des ARD-Politikmagazins Kontraste vom 16. Juli 2020 wurde aktuell berichtet,
dass das Bundesgesundheitsministerium derzeit nachforsche, wo die neuen Intensivbetten
geblieben seien, welche im Zuge der Corona-Pandemie hätten aufgebaut werden sollen. Es
hätten erhebliche Abweichungen festgestellt werden können. Insgesamt würden 7.305
Intensivbetten fehlen, die auf Grund der ausgezahlten Förderbeträge rein rechnerisch aber
vorgehalten sein müssten, so der BMG-Staatssekretär Thomas Steffen. Er stützt seine
Behauptung darauf, dass Krankenhäuser tagesaktuelle Meldungen an das „DIVIIntensivregister“
abgeben müssten, wie viele freie und belegte Intensivbetten vorgehalten
werden.

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es falsch ist, von Förderbeträgen oder
Fördergeldern zu sprechen. Nach der einschlägigen Gesetzesbegründung handelt es sich bei
den 50.000 EUR für jede zusätzlich intensivmedizinische Behandlungskapazität mit
maschineller Beatmungsmöglichkeit um einen „pauschalen Bonus“ (BT-Drs. 19/18112, S. 28)
aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und eben gerade nicht um Fördermittel, für
die nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen die Länder zuständig sind.

Gleichwohl bleibt die Frage offen, wo diese 7.305 Betten geblieben sind? Diese Chance nutzte
auch gleich eine Betriebskrankenkasse und kritisierte, dass die Krankenhäuser bisher keine
Rechenschaft über die ausgezahlten Fördergelder – wieder wurde hier die falsche
Begrifflichkeit gewählt - hätten ablegen müssen. Auch hatte sich der Initiator des DIVI-
Intensivregisters, Herr Prof. Uwe Janssens höchst erstaunt gezeigt und forderte, dass diese
enorme Diskrepanz unbedingt aufgeklärt werden müsse.

Völlig außer Betracht blieb bei diesem Beitrag vom 16. Juli 2020, dass sich anhand des
bundesweiten „DIVI-Intensivregisters“ überhaupt keine zuverlässigen Zahlen über die
Vorhaltung von Intensivbetten ermitteln lassen. Bei dem „DIVI-Intensivregister“ handelt es
sich zudem um ein System „in der Aufbauphase“, so die Mitteilung auf der Webseite des
Registers unter dem Link https://www.divi.de/aktuelle-meldungen-intensivmedizin/diviintensivregister.

Ziel soll es sein, die Verfügbarkeit von Beatmungsbetten und von erweiterten
Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Die
Meldung erfolgt auf selbständiger und freiwilliger Basis. Eine Meldepflicht besteht lediglich
für solche Krankenhäuser, die im Rahmen ihres Versorgungsauftrags oder aufgrund einer
Genehmigung intensivmedizinische Behandlungskapazitäten vorzuhalten haben, nicht jedoch
für die übrigen Häuser. Diese Tatsache ist auch bereits seit April dieses Jahres bekannt. Einzig
und allein die zuständige Landesbehörde ist in der Lage, Klarheit darüber zu schaffen, dass die
beantragten Intensivplätze tatsächlich geschaffen wurden.

Dazu Herr Prof. Gramminger, geschäftsführender Direktor der HKG: „Die Stellungnahme von
Herrn Prof. Uwe Janssens verwundert doch sehr, gerade als DIVI-Präsident sollte er es
eigentlich besser wissen.“ Tatsächlich gibt es nämlich vielfältige Gründe, warum einige der
geschaffenen Intensivkapazitäten nicht in dem „DIVI-Intensivregister“ auftauchen. „Einige
unserer Krankenhäuser aus Hessen berichteten uns, dass man sich um eine Anmeldung bei
dem „DIVI-Intensivregister“ aufwendig und mehrfach bemühte, eine Eintragung allerdings von
Seiten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
(DIVI) abgelehnt wurde. In der Begründung wurde angeführt, dass in den betreffenden
Häusern keine intensivmedizinischen Kapazitäten im lowCare, highCare oder für ECMO
Behandlung vorgehalten würden, so dass eine Registrierung nicht erforderlich sei. Die
Meldung von zusätzlich geschaffenen Beatmungsplätzen habe lediglich bei der zuständigen
Landesbehörde zu erfolgen. Der relevante Schriftverkehr liegt uns vor“, so Prof. Gramminger.
Darauf, dass die registrierten Daten eine Vielzahl an aufgebauten „Reservekapazitäten“ nicht
erfassen, wies die Deutsche Krankenhausgesellschaft bereits im April hin. Gramminger weiter:
„Dieser Kritik wurde damals nicht nachgegangen. Jetzt, drei Monate später, wundert man sich
im Rahmen eines Abgleichs über „fehlende“ 7.305 Betten. Auch wurde uns berichtet, dass in
das „DIVI-Intensivregister“ grundsätzlich nur die aktuell und innerhalb der nächsten 24
Stunden bereitstehenden Betten eingetragen werden. Betten, die auf Anforderung innerhalb
der nächsten z.B. 48 Stunden bereitgestellt werden müssten, tauchen dort ebenfalls nicht auf.
Auch wurden teilweise die Beatmungsgeräte bestellt und bezahlt, allerdings noch nicht
geliefert, dennoch konnte die pauschale Bonuszahlung beantragt werden“.

Es wäre wünschenswert gewesen, hätte man keine einseitige Berichterstattung betrieben,
sondern der Krankenhausseite dieselbe Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt, wie sie der
Leistungsträgerseite gewährt wurde, bevor unsere Häuser vorschnell einem strafrechtlich
relevanten Vorwurf ausgesetzt werden. Dies wäre gerade in Anbetracht der enormen Leistung
der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter während der letzten Wochen und Monate
angemessen und zweckdienlich gewesen.“

Über die HKG
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der
Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit
zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd.
70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist
Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt
gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre
Mitglieder durch individuelle Beratung

Quelle: Hessische Krankenhausgesellschaft, 20.07.2020

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