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Rückkehr zu Pflegepersonaluntergrenzen: Für Klinikteams eine absurde Situation

Rückkehr zu Pflegepersonaluntergrenzen: Für Klinikteams eine absurde Situation (KKVD).



Morgen, am 1. August, treten die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) für
Intensivstationen und in der Geriatrie wieder in Kraft. Sie waren angesichts
der COVID-19-Pandemie eigentlich bis Ende des Jahres ausgesetzt, um die
Kliniken zu entlasten. Aus Sicht der Katholischen Krankenhausverbands
Deutschlands (kkvd) ist diese kurzfristige politische Entscheidung höchst
widersprüchlich. Die Personaluntergrenzen könnten bei lokalen Ausbrüchen oder
in einer zweiten Infektionswelle zur Sperrung von dringend benötigten
Intensivbetten führen, so der Verband.

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Derzeit drohen die
zahlreichen lokalen COVID-19-Ausbrüche in eine zweite Infektionswelle zu
führen. Trotzdem treten ab morgen sehr kurzfristig die
Pflegepersonaluntergrenzen in Intensivstationen wieder in Kraft. Diese
politische Entscheidung ist höchst widersprüchlich. Für die Intensivteams in
den Kliniken führt das zu einer absurden Situation. In der aktuellen
Urlaubszeit sind die Dienstpläne sowieso auf Kante genäht. Angesichts der
anhaltenden Pandemie können die Klinikteams bei lokalen Ausbrüchen jederzeit
erneut in den Krisenmodus gezwungen werden. Dann droht aber eine Sperrung
dringend benötigter Intensivbetten, wenn die starren Vorgaben der PPUG nicht
erfüllt werden. Diese Situation kann sich noch verschärfen, wenn auch
Pflegekräfte infiziert und in Quarantäne sind. Dann müssen Intensivpatienten in
andere Krankenhäuser verlegt werden. Dies zeigt einmal mehr, wie praxisfern die
Pflegepersonaluntergrenzen sind.“

Pflegepersonaluntergrenzen gelten für sogenannte „pflegesensitive“ Bereiche der
Krankenhäuser. Dies sind derzeit die Intensivmedizin, die Geriatrie, die
Kardiologie, die Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie
Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation. Ihre Anwendung wurde
jedoch für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, um die
Kliniken in der Pandemie zu entlasten.

„Die Pandemie ist eine Ausnahmesituation, in der flexibles Handeln gefragt ist.
Unabhängig davon sind Pflegepersonaluntergrenzen nicht geeignet, die Situation
der Pflegekräfte wirksam zu verbessern. Daher ist jetzt ein Kurswechsel nötig.
Mit der ‚Pflegepersonal-Regelung 2.0‘ liegt ein Instrument auf dem Tisch, das
den Pflegepersonalbedarf unbürokratisch anhand des Bedarfs der Patienten und
der Pflegequalität bemisst. Es wurde gemeinsam von der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft verdi
entwickelt und wird auch von den Fachverbänden der Pflegekräfte unterstützt.
Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen Ball nun endlich aufnehmen und den
Weg für die Einführung der PPR 2.0 frei machen. Das wäre ein wichtiger Schritt
für eine zukunftsfähige Pflegepersonalplanung“, so Morell abschließend.

Quelle: KKVD, 31.07.2020

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