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Statt kurzfristige Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen: Bundesverband Geriatrie fordert flexible und bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung

Statt kurzfristige Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen: Bundesverband Geriatrie fordert flexible und bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung (Pressemitteilung).



Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant kurzfristig die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen zum 01.08.2020 in der Geriatrie. Der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie) fordert stattdessen, die konsequente Einführung bedarfsorientierter Instrumente zur Pflegepersonalbedarfsermittlung beim Übergang in den Regelbetrieb
bzw. bei der Etablierung des „neuen Alltags für den Klinikbetrieb in Deutschland“ nach der
Corona-Pandemie.
Die Corona-/COVID-19-Pandemie und ihre Infektions- sowie Sterberaten belegen
neben der besonderen Schutzbedürftigkeit betagter und hochbetagter Patienten,
dass insbesondere die Versorgung dieser Patientenklientel einer flexiblen und
zugleich bedarfsgerechten Pflegeper-sonalbemessung bedarf. Starre
Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer bestehenden Form sind nicht geeignet, die
Ausstattung mit Pflegepersonal und die Pflegequalität zu verbessern und
verfehlen somit das Ziel der Bundesregierung, Patientensicherheit in den
Krankenhäusern zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund kritisiert der BV Geriatrie die geplante kurzfristige
Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer bestehenden Form zum
1. August 2020 deutlich. Im Zusammenhang mit der pandemischen Entwicklung hatte
das Bundesministerium für Gesund-heit die geltenden Pflegepersonaluntergrenzen
Ende März für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.
Der BV Geriatrie hält eine Wiedereinsetzung der Pflege-personaluntergrenzen für
den Bereich der Geriatrie mit Ende des vierten Quartals 2020, frü-hestens
jedoch zum Ende des dritten Quartals 2020 für eine angemessene Frist zur
erneuten Anpassung der krankenhausinternen Ablaufstrukturen. Eine Umsetzung
innerhalb von weniger als zwei Wochen ist für eine strukturierte
organisatorische Umsetzung der Vorgaben weder sachgerecht noch inhaltlich
sinnvoll.
„Die Corona-/COVID-19-Pandemie hat die Krankenhäuser vor erhebliche
organisatorische Her-ausforderungen gestellt, auf die insbesondere die
geriatrischen Fachabteilungen sehr spezi-fisch-individuell reagiert haben“,
fasst Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des BV Geriatrie, die Einschätzungen
aus den Mitgliedseinrichtungen des Verbandes und die Folgen für die
Per-sonalplanung zusammen. „Einige Häuser haben ihre geriatrischen Stationen
aufgrund der Er-fahrungen mit multimorbiden Krankheitssituationen und dem
vertrauten Umgang mit betagten und hochbetagten Patienten – also der
Corona-Hochrisikogruppe – in den letzten Wochen
konsequent zu „Corona-Stationen“ umgewandelt. Andere Häuser verfuhren genau
gegenteilig und nutzten die Geriatrien ganz gezielt als Bereiche, in denen
diese Hochrisikogruppe beson-ders vor dem Virus geschützt wurde, also als eine
Art „Corona-Schutzbereich“. Zwangsläufig müssen damit Umstrukturierungen in der
Personalplanung einhergehen, insbesondere im Be-reich des Pflegepersonals“,
beschreibt van den Heuvel die Auswirkungen der Pandemie.
Damit ist aus Sicht des Verbandes einmal mehr belegt, dass starre
Pflegepersonaluntergrenzen ungeeignet sind zur Gewährleistung einer
bedarfsorientierten Versorgung. Vielmehr bedarf es eines flexiblen und
unbürokratischen Instruments, dass sich am tatsächlichen Patientenbedarf
orientiert. Der Bundesverband Geriatrie hat bereits Vorarbeit geleistet und
eine geriatriespezi-fische Pflegepersonalregelung (PPR GER) unter
Berücksichtigung der Zeitaufwände zur Um-setzung der
aktivierend-therapeutischen Pflege in der Geriatrie (ATP-G) entwickelt.
Der Verband unterstützt das von Ver.di, dem Deutschen Pflegerat und der
Deutschen Kran-kenhausgesellschaft (DKG) entwickelte Konzept für ein
Pflegepersonalbedarfsbemessungs-instrument (PPR 2.0). Dieses stellt aus Sicht
des Bundesverbandes Geriatrie ein unbürokrati-sches und
patientenbedarfsgerechtes System dar.
Der Übergang der unmittelbaren Pandemiebekämpfung in den neuen Regelbetrieb ist
ein sehr gut geeigneter Zeitpunkt für die Übernahme dieses konzeptionellen
Ansatzes in den Klinikall-tag.
Bundesverband Geriatrie e.V.
Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Kfm. Ansgar Veer
Geschäftsführer: RA Dirk van den Heuvel
Reinickendorfer Straße 61
13347 Berlin
Tel.: 030 / 339 88 76 – 10
Fax: 030 / 339 88 76 – 20
Der Bundesverband Geriatrie ist ein Verband von Klinikträgern die rund 370
geriatrische Kliniken bzw. Einrichtungen betreiben und über zirka 23.000
Betten/Rehaplätze verfügen. So sind unter anderem fast alle größeren
Klinikverbünde und -Konzerne mit ihren geriatrischen Einrichtungen Mitglieder
des Bun-desverbandes. Geriatrie, oder auch Altersmedizin, befasst sich mit den
speziellen Erkrankungen oder Unfallfolgen älterer Menschen. Das Besondere an
dieser Patientengruppe ist, dass ältere Menschen zu-meist mehrfach krank
(multimorbid) sind. Die geriatrischen Kliniken bieten, hierauf abgestimmt,
mul-tidimensionale geriatrische Therapien. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz
verfolgt, der sich auf psy-chische, funktionelle, soziale und ökonomische
Belange erstreckt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der älteren Menschen zu
erhalten, beziehungsweise soweit wie möglich wieder herzustellen. Neben der
Interessenwahrnehmung als politischer Verband sieht der Bundesverband Geriatrie
e.V. seine beson-dere Aufgabe in der Sicherung und Weiterentwicklung der
Qualität der Versorgung. Dazu wurde früh-zeitig ein Daten- und Vergleichssystem
mit Namen GEMIDAS aufgebaut und zu GEMIDAS Pro weiter-entwickelt sowie die
Erfahrungen für die Entwicklung eines eigenen Qualitätssiegels Geriatrie,
welches von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vergeben wird, genutzt.
Finanziell trägt sich der Verband über die Beiträge seiner Mitglieder. Der
Bundesverband ist daher auch aus finanzieller Sicht eine unab-hängige
Organisation.

Quelle: Pressemitteilung, 21.07.2020

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