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Vorstellung des hessischen Krankenhausplans

Vorstellung des hessischen Krankenhausplans (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, PDF, 2 MB).



Sozial- und Integrationsminister Kai Klose stellt neuen hessischen Krankenhausplan mit COVID-19-Sonderkapitel vor. Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat heute den neuen, vom
Kabinett beschlossenen hessischen Krankenhausplan vorgestellt, der den bisher
gültigen aus dem Jahr 2009 ablöst. Der Plan wurde in den vergangenen beiden
Jahren erarbeitet, aus aktuellem Anlass wurde ihm ein Corona-Sonderkapitel
angefügt. „Unser Plan bietet die Grundlage für eine zeitgemäße
Weiterentwicklung der stationären Versorgung für Patientinnen und Patienten.
Das Corona-Sonderkapitel als Teil des Krankenhausplans sorgt zudem dafür, dass
im Bedarfsfall schnell Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Patientinnen und
-Patienten bereitgestellt werden und zugleich ausreichende
Behandlungsmöglichkeiten für alle anderen dringlichen Fälle zur Verfügung
stehen“, erklärt der Minister. Er hebt hervor, dass der neue Plan im breiten
Konsens mit allen Beteiligten im Krankenhauswesen verabschiedet wurde.

„Im Zentrum des Plans steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Ein Fokus
liegt deshalb auf der Patientengerechtigkeit, die wir der Bedarfsgerechtigkeit
und qualitativen Hochwertigkeit der Behandlung gleichberechtigt an die Seite
stellen: Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ist kein Selbstzweck,
sondern soll dem Patientennutzen dienen. Deshalb binden wir auch
Patientenvertreterinnen und -vertreter bei der Weiterentwicklung des
Krankenhauswesens ein.“

Bausteine des Krankenhausplans
Im neuen Krankenhausplan hat die qualitativ hochwertige Versorgung einen
höheren Stellenwert als bisher: „Wir orientieren uns an den vom gemeinsamen
Bundesauschuss beschlossenen planungsrelevanten Indikatoren und den weiteren
Vorgaben des Bundes, etwa zum Notfallstufenkonzept. Damit erreichen wir, dass
sowohl die bundes- wie auch die landesrechtlichen Vorgaben zu einheitlichen
Qualitätsanforderungen zusammengefasst werden“, erläutert der Minister.

Die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsbereiche des
Gesundheitswesens sei ein weiterer wichtiger Punkt des Krankenhausplans, so
Klose weiter. „Wir stärken deshalb den Stellenwert der sektorenübergreifenden
Versorgung: Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen
und der Hessischen Krankenhausgesellschaft diskutieren wir intensiv
sektorenübergreifende Bedarfsfragen und vereinbaren Versorgungsziele sowie
gemeinsame Maßnahmen“, sagt der Sozialminister.

Alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen sollen einfachen – und im Notfall sehr
schnellen – Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. „Im Krankenhausplan
2020 haben wir deutlich herausgearbeitet, dass die Hilfsfrist des Hessischen
Rettungsdienstgesetzes von zehn Minuten in Kombination mit den
Erreichbarkeitsvorgaben dazu dient, die Versorgung in der Fläche zu sichern und
den Zeitraum begrenzter medizinischer Versorgung möglichst kurz zu halten.“

Hessens Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. „Dem demographischen
Wandel tragen wir auch im Krankenhausplan Rechnung, indem wir die geriatrische
Versorgung verstärkt in den Fokus nehmen, um für die zunehmende Zahl älterer
Patientinnen und Patienten mit ihrem spezifischen Behandlungsbedarf möglichst
optimal vorbereitet zu sein. Auf der Grundlage des Geriatriekonzepts ist
bereits in den vergangenen Jahren ein schrittweiser Ausbau der
Versorgungsstrukturen erfolgt. Wir behalten auch weiterhin sehr genau im Blick,
ob und wie wir diese weiter anpassen müssen, um Seniorinnen und Senioren gut
medizinisch zu betreuen“, so Klose abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, 17.07.2020

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