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Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen

Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen (Urteilsbegründung).

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