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DKG zum Versorgungsverbesserungs- und Zukunftsgesetz: Versorgung und Digitalisierung im Fokus

DKG zum Versorgungsverbesserungs- und Zukunftsgesetz: Versorgung und Digitalisierung im Fokus (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Mit zwei Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die wesentlichen Weichen zur Verbesserung in der Kinder- und Jugendmedizin und Geburtshilfe sowie der Digitalisierung gestellt. Ziel des Versorgungsverbesserungsgesetzes ist es, zusätzliche Hebammenstellen zu fördern und damit die Situation in der Geburtshilfe zu verbessern. Die
Hebammensituation ist regional sehr problematisch. Das nun vorgesehene
Förderprogramm ist ein gutes Signal, um eine verbesserte stationäre
Hebammenversorgung in allen Regionen zu erreichen. Problematisch ist, dass
kleine Geburtskliniken nicht berücksichtigt werden und die Verstetigung der
Mittel ausbleibt“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG).

Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung
für ländliche Krankenhäuser wird einer langjährigen Forderung der DKG Rechnung
getragen. „Auch die kurzfristige und einmalige Erweiterung zum 31. Dezember
dieses Jahres bewerten wir positiv, denn so kann schon für 2021 die Förderung
gezahlt werden“, so Gaß.

Unzureichend ist, dass nur für die vollstationäre Langzeitpflege eine Regelung
zur Personalausstattung vorgesehen ist. „Wir begrüßen, dass das Gesetz eine
bedarfsgerechte Personalausstattung für stationäre Pflegeheime vorsieht. Dies
ist allerdings auch für die Krankenhäuser dringend erforderlich. Deswegen liegt
unser mit ver.di und dem Pflegerat ausgearbeitetes Bedarfsbemessungsinstrument
dem BMG seit Monaten vor. Es wäre eine gute Gelegenheit, es in diesem Gesetz
mit zu installieren“, so Gaß.

Die Ausweitung des Engagements des Bundes bei der Investitionsfinanzierung
durch das Zukunftsprogramm Krankenhäuser im Zukunftsgesetz begrüßen die
Kliniken ausdrücklich. Auch die Verlängerung des Krankenhaus-Strukturfonds ist
ein Zeichen der Verstetigung dieses Bundesengagements, allerdings ohne dass die
Mittel aufgestockt würden. „Dass es notwendig geworden ist, Bundesmittel
einzusetzen, ist Ergebnis der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch die
Länder in den vergangenen Jahrzehnten. Wir begrüßen auch die Fokussierung auf
die Digitalisierung. Bei der Umsetzung sollten unbürokratischere pauschale
Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Krankenhäuser arbeiten bereits
an vielen Digitalisierungsprojekten, die sie auch während der Pandemie-Zeit
begonnen haben. Diese sollten förderungswürdig sein. Von bürokratischen und
damit auch hemmenden Antragsverfahren sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall
Abstand nehmen. Weder das Zukunftsprogramm noch der erweiterte Strukturfonds
dürfen darüber hinwegtäuschen, dass die Investitionslage der Krankenhäuser
dramatisch ist. Deshalb ist die Regelung wichtig und richtig, dass die Länder
Gelder nur abrufen dürfen, wenn sie bestehende Investitionsmittel nicht kürzen.
Wer Kliniken als Teil der Daseinsvorsorge auch für Epidemien und Pandemien
zukunftssicher aufstellen will, muss seiner Investitionsverpflichtung endlich
nachkommen. Deshalb fordern wir eine umfassende und nachhaltige
Investitionsfinanzierung über den Strukturfonds hinaus“, erklärt DKG-Präsident
Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 07.08.2020

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