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Patientendaten digital - Sicherheit keine Nebensache / DPtV unterstützt ePA-Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten

Patientendaten digital - Sicherheit keine Nebensache / DPtV unterstützt ePA-Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (Pressemitteilung).



Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Kelber bestätigt unsere Kritik an der im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geplanten Elektronischen Patientenakte (ePA), sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Krankenkassen verstießen laut Kelber
gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sollten sie die ePA
gemäß PDSG-Norm einsetzen. Er kündigte daher umfangreiche Maßnahmen an. „In dem
Entwurf können Patient*innen nach wie vor nicht bestimmen, wer welche Daten
einsehen können soll. Außerdem sind die Daten bei einem Zugriff per Smartphone
oder Tablet nicht sicher. Der Bundesrat sollte am 2. September dem Gesetz in
dieser Form nicht zustimmen und den Vermittlungsausschuss anrufen, damit diese
Missstände beseitigt werden“, fordert Hentschel.

Differenziertes Berechtigungsmanagement wichtig

„Patient*innen werden die ePA nur dann akzeptieren, wenn der Datenschutz
überzeugend sichergestellt ist und sie selbst bestimmen, was mit ihren Daten
geschieht“, betont der Bundesvorsitzende. Gerade psychotherapeutische Daten
könnten leicht missbraucht werden. „Mit Beginn der ePA muss es Versicherten
möglich sein, einzelnen Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen ausgewählte Dokumente
zur Verfügung zu stellen. Bisher ist nur ein pauschaler Zugriff auf alle Daten
vorgesehen.“ Eine Nutzung über Tablet oder Smartphone könne zwar praktisch
sein, stelle im Vergleich zur sonstigen Telematikinfrastruktur (TI) aber eine
deutlich geringere Sicherheit dar. „Hier erwarten wir sichere und tragfähige
Konzepte von der Politik, die bisher noch fehlen“, fordert Psychotherapeut
Hentschel. Ohne klare Regelungen zu Datenschutz und informationeller
Selbstbestimmung könne diesem Gesetz laut DPtV nicht zugestimmt werden. Es wäre
ein Schritt zur Abkehr von wichtigen Datenschutzgrundsätzen im
Gesundheitsbereich.

Warnung an die Krankenkassen

Prof. Kelber kündigte an, die Krankenkassen noch vor dem 1. Januar 2021
offiziell zu warnen, dass die ePA europarechtswidrig sei. Er wolle sie
verpflichten, bis Mai 2021 ein hochsicheres Authentifizierungsverfahren
anzubieten und bis Dezember 2022 eine DSGVO-konforme Lösung zu finden. In der
Zwischenzeit wolle Kelber allen Versicherten einen Warntext zukommen
lassen.

Quelle: Pressemitteilung, 20.08.2020

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